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Gerne machen wir Sie auf folgenden neuen Beitrag aufmerksam:
Ein Entscheid des Bundesgerichts macht deutlich, dass das Recht auf freie Wohnsitzwahl von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nur unzureichend geschützt ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um beeinträchtigten Menschen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Datum: 12. Oktober 2020
Freundliche Grüsse
das humanrights.ch-Redaktionsteam