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2014 erhängte sich ein Mann in Polizeigewahrsam, nachdem er trotz suizidaler Äusserungen 40 Minuten ohne Überwachung in einer Einzelzelle alleine gelassen worden war. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz nun gleich in zweifacher Hinsicht: wegen einer Verletzung des Rechts auf Leben nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und wegen der Weigerung, den Fall unabhängig zu untersuchen.
Datum: 16. Juli 2020
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das humanrights.ch-Redaktionsteam