07.03.2007

Neue Regeln bei internationalen Entführungen von Kindern

Einstimmig haben die Eidgenössichen Räte in der Wintersession 2007 den neuen Regelungen zugestimmt, die im Zusammenhang mit internationalen Entführungen von Kindern durch einen Elternteil gelten sollen. Diese stellen das Wohl des Kindes ins Zentrum und sorgen in dessen Interesse insbesondere für schnellere Verfahren. Weil auch mit den neuen Regeln einiges eine Ermessensfrage der Richter bleibt, ist zu hoffen, dass auch die Rechtsprechung dem Wohl des Kindes in Zukunft mehr Gewicht beimessen wird. Der Bundesrat setzte das neue Bundesgesetz über internationale Kindesentführung sowie die zwei Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen auf den 1. Juli 2009 in Kraft. 

Parlamentsdebatte vom Herbst und Winter 2007 

Das Wohl und der Einbezug der betroffenen Kinder sei in der Vergangenheit in vielen Fällen vernachlässigt worden, sagte Ruth-Gaby Vermot-Mangold namens der Kommission in der Herbstession im Nationalrat. Dies soll sich mit der neuen Regelung ändern. Die Neuerungen bringen unter anderem eine Beschleunigung der Verfahren bei der Rückführung des Kindes in den Staat, aus dem es entführt wurde. Dazu gehört auch, vermehrt gütliche Regelungen zwischen zerstrittenen Elternteilen zu fördern. Die Meinung des Kindes soll bei genügendem Alter und Reife im Rückführungsverfahren ebenfalls berücksichtigt werden. Und schliesslich ist auch vorgesehen, dass das Gericht die Vollstreckung des Rückführungsbeschlusses aussetzen kann, wenn das Kind dadurch in eine unzumutbare Lage käme. Diese kann beispielsweise durch eine drohende Fremdplatzierung entstehen. In diesem Sinne genehmigte der Nationalrat die Gesetzesänderung und ermächtigte den Bundesrat die zwei Haager Übereinkommen zu Kindsentführungen zu ratifizieren.

Dem folgte in der Wintersession auch der Ständerat. Er strich zwei vom Nationalrat abgesegnete Absätze aus dem Gesetz, weshalb danach nochmals die Grosse Kammer über die Vorlagen entscheiden musste. In den Räten zeigte sich parteiübergreifend der Wille, in dieser Sache eine rasche Änderung der bestehenden Regeln einzuführen, weil diese offensichtlich den Anforderungen nicht mehr genügen.

Experte kritisiert die Rechtssprechung des Bundesgerichts 

Anstoss zu den neuen Regelungen hatten im übrigen mehrere parlamentarische Vorstösse im Nationalrat gegeben. Diese bewogen den Bundesrat 2005 einen Expertenbericht ausarbeiten zu lassen. Dieser ortete Handlungsbedarf und formulierte zahlreiche Verbesserungsvorschläge an ein neues Gesetz. In diesem hat der Gesetzgeber zahlreiche Forderungen der Experten aufgenommen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Artikel in der NZZ vom 19. Dezember 2007, in dem Andreas Bucher, Präsident der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission, die Rechtssprechung des Bundesgerichts in dieser Sache stark kritisiert. Zum einen ortet er ein Problem, im Zusammenhang mit der Übersetzung des im Haager Abkommen erwähnten Begriffs «droit de garde». Dieser meine die Obhut und nicht das im schweizerischen Zivilgesetzbuch erwähnte Sorgerecht, was gemäss Bucher schon zu falschen Entscheiden des Gerichts geführt hat. Die schweizerische Rechtssprechung, so Bucher weiter, diabolisiere die Mütter und habe wenig Verständnis für deren schwierige Lage. Ausserdem beziehten, so Bucher gegenüber der NZZ, italienische oder französische Gerichte das Kindesinteresse im Entscheid über die Rückführung viel stärker mitein.

Ältere Dokumente zum Thema




Neue Regeln bei internationalen Entführungen