Wie wird informiert?
Das Redaktionsteam von humanrights.ch ist einer unabhängigen, fairen und kritischen Berichterstattung verpflichtet. Die Informationsarbeit ist parteipolitisch ungebunden und unvoreingenommen.
Die Sprache ist sachlich, klar, genderneutral und unkompliziert.
Die Information auf der Website und in den Newslettern ist möglichst barrierefrei und zunehmend auf unterschiedlichen Kanälen zugänglich (Video, Audio).
Sprachversionen
Die Vollversion von www.humanrights.ch erscheint in deutscher und französischer Sprache. Es wird individuell entschieden, ob ein Informationen über die Tätigkeiten der Organisation oder ein einzelner Artikel auf der Informationsplattform vom Deutschen ins Französische oder vom Französischen ins Deutsche übersetzt wird.
Unabhängigkeit
Die Redaktion von humanrights.ch ist in ihrer inhaltlichen Arbeit im Rahmen der vom Vorstand verabschiedeten Dokument (Statuten, Leitbild) gegenüber dem Vorstand, den Geldgebenden und weiteren externen Akteur*innen unabhängig.
Trennung von Information und Meinung
Die Redaktion von humanrights.ch nimmt im Kontext der Berichterstattung Stellung zu aktuellen menschenrechtspolitischen Fragen. Dabei ist sie bestrebt, die Perspektive eines optimalen Menschenrechtsschutzes – insbesondere für verletzliche Gruppen – einzunehmen. Analysen und mögliche, daraus abgeleitete Forderungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage einer menschenrechtlichen Einordnung.
Einhalten von journalistischen Regeln
Die Redaktion orientiert sich in ihrer Arbeit an der «Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserats.
Qualitätssicherung
Die Mitglieder der Redaktion setzen sich laufend für die Qualitätssicherung ein. Vor der Veröffentlichung eines Inhalts ist das Vieraugenprinzip einzuhalten.
Konfliktlösung
Der Meinungspluralismus innerhalb der Redaktion wird respektiert. Meinungsdifferenzen sollen ausdiskutiert werden. Ergibt sich auf diese Weise keine Lösung, kann die Geschäftsleitung einen verbindlichen Entscheid treffen. Wird der Entscheid nicht akzeptiert, so kann der inhaltliche Konflikt dem Vorstand von humanrights.ch zur Beurteilung vorgelegt werden.
Verantwortung
humanrights.ch ist Herausgeber der Website www.humanrights.ch und der darin enthaltenen Informationen.
Der Vereinsvorstand verabschiedet die Strategie und die dazugehörigen Evaluationsberichte.
Die Redaktionsleitung trägt die redaktionelle Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte auf der Webseite, im Newsletter sowie auf den Social Media-Kanälen.
Die redaktionellen Mitarbeitenden sowie Schwerpunktverantwortlichen tragen die inhaltliche Verantwortung für die von ihnen verfassten Artikel, Posts auf Social Media und Newsletterbeiträgen gegenüber der Redaktionsverantwortlichen.
vgl. Kapitel 3 und 4 Redaktionsstatut