02.10.2014
Die Stellung des Kindes bei einer medizinischen Behandlung
Kinder und Jugendliche verfügen bei medizinischen Behandlungen über zunehmende Autonomie. Sie werden in diesem Bereich vermehrt als Rechtssubjekte anerkannt, die ohne elterliche Einwilligung eigene Entscheidungen im Zusammenhang mit anstehenden medizinischen Behandlungen treffen können. In diesem Sinne kann von einer «medizinischen Vor-Volljährigkeit» der Kinder und Jugendlichen gesprochen werden.
Die Bedingungen für die eigenständige Wahrnehmung dieser Rechte stehen dabei in enger Verbindung zur Kinderrechtskonvention (KRK). Dies gilt etwa für das Recht des Kindes gehört zu werden. Die Anhörung des Kindes ist eine wichtige Voraussetzung für die Evaluierung seiner Urteilsfähigkeit und des Kindeswohls. Erst nach einer Anhörung kann unter Berücksichtigung des Alters und der persönlichen Umstände die Urteilsfähigkeit im konkreten Fall evaluiert werden.
- Die Stellung des Kindes bei einer medizinischen Behandlung: Einwilligung, Verweigerung, Recht auf Anhörung, Kindeswohl
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte, 17. September 2014