25.05.2026

Beratungsarbeit 2025: Hohe Nachfrage, strukturelle Probleme und prekäre Zukunft

Die unabhängige Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug und ihre Angehörigen war auch 2025 stark gefordert. Die anhaltend hohe Zahl an Anfragen, komplexe Einzelfälle und zunehmende strukturelle Probleme im Freiheitsentzug prägten die Beratungsarbeit. Gleichzeitig verschärfte sich die ohnehin angespannte personelle und finanzielle Situation der Beratungsstelle.

Anhaltend hohe Nachfrage bei knappen Ressourcen

Im Jahr 2025 wurden über die wöchentliche Hotline insgesamt 216 telefonische Anfragen entgegengenommen. Zusätzlich dokumentierte die Beratungsstelle 1382 schriftliche Ein- und Ausgänge und eröffnete 154 neu eröffnete Dossiers. Insgesamt gelangten Anfragen aus 52 Institutionen verteilt auf 19 Kantone an die Beratungsstelle. Die grosse Mehrheit der Anfragen (93%) kamen aus Institutionen der Deutschschweiz. Ein Drittel der neu eröffneten Fälle stammt aus Institutionen im Kanton Bern.

Die Nachfrage blieb damit auf konstant hohem Niveau – bei gleichzeitig abnehmenden und sowieso unzureichenden personellen Ressourcen. Die Überlastung im Team führte zeitweise dazu, dass die Beratungsstelle an ihre Grenzen stiess. Besonders deutlich zeigte sich dies im Frühjahr 2025, als aufgrund der hohen Arbeitsbelastung kurzfristig reagiert und der Betrieb der Beratungsstelle eingeschränkt werden musste. Konsequenz aus der Überlastungssituation ist ein erneuter Wechsel im Beratungsteam per Ende 2025 sowie eine Anpassung der Pensen und des Stellenprofils. Im Vergleich zum Team von anfangs 2025 (50% Rechtsanwältin & 20% Masterstudierende Recht) hat das heutige Team (30 % Rechtsanwältin & 30% angehender Rechtsanwalt) 10% weniger Ressourcen.

Breites Themenspektrum – mit klaren Schwerpunkten

Die Beratungsanfragen deckten erneut ein breites Spektrum ab. Am häufigsten ging es um Fragen zum Strafvollzug (31%) und zur Untersuchungshaft (30%). Weitere Themen betrafen den Massnahmenvollzug, vorzeitigen Strafvollzug sowie ausländerrechtliche Fragen.

Inhaltlich standen insbesondere folgende Problembereiche im Fokus:

  • Gesundheitsversorgung in Haft (18%)
  • Fragen rund um Strafverfahren, Urteile und Revisionen (15%)
  • Umgang mit Behörden sowie ausländerrechtliche Fragen (12%)
  • U-Haft und strafprozessuale Fragen (9%)
  • Psychische Belastungen, Angehörigenrechte und Unzufriedenheit mit anwaltlicher Vertretung (je 8%) 

Auffällig bleibt der hohe Anteil von Angehörigen, die sich an die Beratungsstelle wenden: In knapp einem Drittel der Fälle erfolgte die erste Kontaktaufnahme durch Angehörige. 

Überfüllte Gefängnisse und Ersatzfreiheitsstrafen

Ein neuer Schwerpunkt lag 2025 auf der Problematik überfüllter Gefängnisse, insbesondere im Kanton Bern. Die Beratungsstelle griff das Thema in der Öffentlichkeitsarbeit auf und beantwortete diverse Anfragen von Medienschaffenden.

Ein zentraler Aspekt dabei ist die Rolle der Ersatzfreiheitsstrafen, die zur zusätzlichen Belastung der Gefängnisse beitragen. Die Beratungsstelle stand auch im Austausch mit Politiker*innen, die diese Problematik in den politischen Diskurs einbrachten.

Suizid und Hafterstehungsfähigkeit bleiben zentrale Themen

Weiterhin stark beschäftigt hat die Beratungsstelle das Thema Suizid und Todesfälle in Haft. In mehreren strategischen Fällen engagiert sich die Organisation seit Jahren und verfolgt die Entwicklungen kontinuierlich.

Eng damit verbunden ist die Frage der Hafterstehungsfähigkeit– also ob und unter welchen Bedingungen eine Inhaftierung aus gesundheitlicher Sicht überhaupt zulässig ist. Diese Themen wurden auch in Medienbeiträgen und in der Folge #22 von unserem Podcast «Artikel Sieben» vertieft. 

Einzelhaft und menschenrechtliche Fragen

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Auseinandersetzung mit Einzel- und Isolationshaft. Diese wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit aus menschenrechtlicher Perspektive analysiert und in die inhaltliche Arbeit der Beratungsstelle integriert.

Parallel dazu konnte ein wichtiges Grundlagendossier zum Justizvollzug veröffentlicht werden – ein zentraler Baustein zur Wissensaufbereitung im Bereich Freiheitsentzug. 

Strategische Verfahren mit langfristiger Wirkung

Auch wenn 2025 keine neuen strategischen Fälle aufgenommen wurden, gab es wichtige Entwicklungen in laufenden Verfahren. Besonders hervorzuheben ist ein Fall zur Verwahrung, der nach Ausschöpfung des nationalen Instanzenzugs vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht wurde. 
Ziel solcher Verfahren ist es, über den Einzelfall hinaus strukturelle Verbesserungen im System zu erreichen.

Vernetzung und Sensibilisierung

Neben der Beratungstätigkeit engagierte sich die Beratungsstelle intensiv in der Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehörten:

  • Besuche von Haftinstitutionen
  • Austausch mit Behörden, Politik und Fachorganisationen
  • Beiträge an Fachveranstaltungen und Podien
  • Medienarbeit und Interviews 

Diese Aktivitäten tragen dazu bei, Missstände sichtbar zu machen und menschenrechtliche Standards im Freiheitsentzug zu stärken.

Prekäre Finanzierung und ungewisse Zukunft

Die finanzielle Situation der Beratungsstelle hat sich weiter verschärft. Nach dem Wegfall wichtiger institutioneller Beiträge ist die Arbeit zunehmend von Spenden und Reserven abhängig.
Bereits 2025 mussten Stellenprozente reduziert werden, was sich direkt auf die Beratungsleistung auswirkt. Für die Zukunft stellt sich die grundlegende Frage, wie die Beratungsstelle nachhaltig finanziert und in ihrem Auftrag gesichert werden kann. 

Angesichts der knappen Ressourcen steht die Beratungsstelle vor einem Dilemma: Einerseits steigt der Bedarf an unabhängiger Rechtsberatung im Freiheitsentzug, andererseits fehlen die Mittel, um diesem gerecht zu werden. 

Aktuell werden sowohl eine mögliche Reduktion des Angebots als auch neue Finanzierungsstrategien geprüft. Gleichzeitig laufen Gespräche mit verschiedenen Akteur*innen, um die Zukunft der Beratungsstelle langfristig zu sichern.


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