19.04.2009

Entführungsalarmsystem für die Schweiz

Die Schweiz verfügt seit 1. Januar 2010 über ein nationales Entführungsalarmsystem. Die Behörden können es aktivieren, sofern eine minderjährige Person entführt wurde. Für die Aktivierung müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Die Informationen hierzu finden interessierte Personen auf der Website des Bundesamts für Polizei (fedpol).

Dem Parlament gingen die Arbeiten zu langsam

Die Einführung des nationalen Alarmsystems war seit längerem ein Thema in den Kantonen und auch im Parlament. Vorbild war das entsprechende System in Frankreich, das seit 2006 gut funktioniert. Im Frühling 2009 bekräftigte der Ständerat mit der Überweisung einer Motion von Didier Burkhalter (FDP, Neuchâtel), den Auftrag ein solches System einzurichten und zwar möglichst rasch. Der Nationalrat zog wenig später nach. Die Motion beauftragte den Bundesrat, eine Vereinbarung mit den Kantonen, Transportunternehmen, Telefongesellschaften, Medien und Opferverbänden abzuschliessen mit dem Ziel, ein bundesweites Entführungsalarmsystem aufzubauen. Die Vereinbarung soll die Grundsätze der Zusammenarbeit enthalten und das System in seinen Grundzügen festhalten. Es sollen insbesondere die Voraussetzungen, um einen Alarm auszulösen, die Zuständigkeiten, die zur Verfügung stehenden Mittel sowie die Finanzierung festgeschrieben werden. Dies möglichst schnell, wenn immer möglich noch 2009.

Kein Verständnis für die Argumente des Bundesrates

Der Bundesrat hatte sich ursprünglich geweigert, die Motion Burkhalter anzunehmen. In seiner Antwort vom 18. Februar 2009 wies er darauf hin, dass die Arbeiten an einem solchen System in die Kompetenz der Kantone falle. Im Oktober 2007 seien die Arbeiten an einem solchen Frühwarnsystem unter der Leitung der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) und der Vereinigung der Schweizerischen Kripochefs in Angriff genommen worden. Im Rahmen der Frühjahrsversammlung vom 3. April 2008 der KKJPD sei über den Stand der Arbeiten orientiert worden. Ein Abschluss der Arbeiten wurde dabei bis im Jahr 2010 in Aussicht gestellt. In dieser Situation erachtete es der Bundesrat als kontraproduktiv, die Kantone von der Leitung der Arbeiten zu entbinden, um diese dem Bund zu übertragen. Ein solches Eingreifen würde auch dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des kantonalen Hoheitsrechts zuwiderhandeln. Er werde aber alles daran setzen, dass die eingeleiteten Arbeiten beförderlich abgeschlossen würden. Bundesrätin Widmer-Schlumpf begründete anlässlich der Ständeratsdebatte den Zeitbedarf damit, dass man ein System erarbeiten wolle, das gegenüber den heute bereits bestehenden Formen der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen (RIPOL etc.) einen Zusatznutzen erbringe. Sie teile die Auffassung, dass man zu langsam vorangekommen sei. Als Grund wies sie darauf hin, dass das System mit den ausländischen kompatibel sei. Sie betonte zudem, dass man in der Schweiz weiter gehen wolle, als es das französische System vorsehe. Es soll sich nicht nur auf Kinder beschränken, sondern auch Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene miteinbeziehen.

Die Argumentation des Bundesrates stiess auf kein Verständnis in den Räten. Mit Hinweis auf die verschiedenen seit 2007 eingereichten Vorstösse zu diesem Thema (siehe Liste nachstehend) wurde Unverständnis über die Ergebnislosigkeit der Bemühungen der Kantone und des Bundes geäussert. Nicht verstanden wurde, weshalb es drei Jahre brauche, um ein solches System einzurichten. Die Kantone seien anscheinend nicht in der Lage, ein Entführungsalarmsystem innert nützlicher Frist einzuführen. Der Ständerat überwies die Motion schliesslich praktisch einstimmig mit 38 gegen 1 Stimme.

Weitere Vorstösse zu diesem Thema: