12.05.2025
Seniorinnen gegen den Klimawandel
In einem vielbeachteten Urteil entscheidet der EGMR, dass der Schweiz die Menschenrechte insbesondere älterer Menschen verletzt, weil sie zu wenig gegen den Klimawandel unternimmt. Erstmals hat somit ein internationales Gericht verbindlich entschieden, dass die Menschenrechte verletzt werden, wenn ein Staat zu wenig tut im Kampf gegen den Klimawandel. Die Reaktion der Regierung und des Parlaments zeigt allerdings, dass es noch ein weiter Weg ist, bis die Schweiz den Urteilsspruch tatsächlich umsetzen wird.
Auch in der Schweiz sind die Folgen des Klimawandels bereits heute spürbar. Einige davon – wie beispielsweise vermehrt und heftiger auftretende Hitzewellen – sind für ältere Menschen und insbesondere ältere Frauen eine im schlimmsten Falle tödliche Bedrohung. Deshalb reichte der Verein KlimaSeniorinnen die erste Schweizer Klimaklage am EGMR ein, nachdem Sie in allen innerstaatlichen Instanzen gescheitert waren. Ihrer Meinung nach unternimmt die Schweiz zu wenig, um den Klimawandel zu bekämpfen und speziell gefährdete Personengruppen zu schützen. Mit seinem positiven Urteil hat der EGMR einen Präzedenzfall für zukünftige Klimaklagen geschaffen. Ab jetzt gilt: Unzureichender Klimaschutz durch Staaten kann eine Verletzung der EMRK darstellen.
Konkret verstösst die Schweiz im Zusammenhang mit dieser Klage gegen Artikel 8 EMRK. Der Gerichtshof erklärte, dass die Schweiz ihre positiven Verpflichtungen zum Schutz ihrer Bürger*innen vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels nicht erfüllt habe. Die Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, welche die Schweiz getroffen hat, sind laut dem EGMR nicht ausreichend. Dadurch werden die direkten negativen Auswirkungen auf die Lebensqualität und Gesundheit – insbesondere für ältere Menschen – nur ungenügend angegangen, wodurch ihr Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt wird. Des Weiteren verstösst die Schweiz laut dem Gerichtshof gegen Artikel 6 EMRK. Die KlimaSeniorinnen hätten versucht, vor Schweizer Gerichten Klimaschutzmassnahmen einzuklagen. Jedoch wurden sie sowohl vom Bundesverwaltungsgewicht als auch vom Bundesgericht ohne eingehende Prüfung abgewiesen. Dadurch hätten die gerichtlichen Instanzen in der Schweiz es versäumt, die Klimaklage inhaltlich zu prüfen und den Klägerinnen somit ihr Recht auf ein faires Verfahren verwehrt.
Sowohl das Parlament, als auch die Regierung reagieren heftig auf den EGMR-Entscheid. Die Reaktionen bringen ungewöhnlich heftigen Widerstand gegen die Umsetzung des Urteils zum Ausdruck. Es wird sich zeigen, ob und wann von staatlicher Seite tatsächlich Massnahmen getroffen werden, die dem ursprünglichen Willen der KlimaSeniorinnen entsprechen. Eine detaillierte Beschreibung der Entwicklungen im Fall der KlimaSeniorinnen sind in der nachfolgenden Chronologie dokumentiert.