19.10.2006

Strassburg verurteilt die Zensur einer Sendung der Télévision Suisse Romande (TSR)

Erneut hat ein Schweizer Journalist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg Recht erhalten. Die Richter bewerteten am 21. September 2006 ein Urteil des Bundesgerichts im Zusammenhang mit einer Reportage von «Temps présent» über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg als Zensur. Demnach verstiess die Sperrung des Dokumentarfilms «L'honneur perdu de la Suisse» gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung (Artikel 10 EMRK).

Die Reportage des TSR-Journalisten Daniel Monnat war 1997 zweimal ausgestrahlt worden und löste schweizweit heftige Reaktionen aus. Mitten in der Krise um die jüdischen nachrichtenlosen Vermögen rüttelte der Dokumentarfilm am Mythos der integren Schweiz, die Nazideutschland wehrhaft entgegen getreten war. Aufgrund einer Klage aus Kreisen der SVP verurteilte die Unabhängige Beschwerdeinstanz der SRG (UBI) 1999 die Reportage als einseitig. Sie durfte fortan nicht mehr ausgestrahlt werden. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. 

Seriöse Arbeit 

Der EGMR befand nun, dass sich die Reportage durchaus auf seriöse historische Recherchen stützte, ihr Autor seine Pflicht, nach Treu und Glauben zu handeln, nicht verletzte und die journalistischen Grundsätze respektierte. Weiter hielt Strassburg fest, dass «eine solche Sanktion im Zusammenhang mit der Diskussion über ein Thema von gesteigertem allgemeinem Interesse Journalisten davon abhalten könnte, einen Beitrag an öffentliche Diskussionen über Fragen zu leisten, die das Leben der Allgemeinheit betreffen. Dadurch ist sie geeignet, die Medien in der Erfüllung ihrer Informations- und Kontrollfunktion zu behindern».