09.03.2020

Terrorismus und organisierte Kriminalität

Mit dem neuen Bundesgesetz «Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates» soll das vom Europarat verabschiedete Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus und das dazugehörige Zusatzprotokoll umgesetzt werden. Die Gesetzesvorlage unterwandert rechtsstaatliche Grundsätze und verwässert den Schutz der Grund- und Menschenrechte.

Im Folgenden bietet humanrights.ch einen chronologischen Überblick über die wichtigsten Etappen der Erarbeitung des Bundesgesetzes «Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates».