06.11.2012
Von den vormundschaftlichen Massnahmen zum Erwachsenen- und Kindesschutz
Die Revision des Zivilgesetzbuchs hat verschiedene Auswirkungen auf die Organisation und die Umsetzung der Kindesschutzmassnahmen. Ab dem 1. Januar 2013 ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde für den Erwachsenen- und Kindesschutz zuständig. Dank der Zusammensetzung aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen wird der Zuständigkeitsbereich der Behörde erweitert.
Das revidierte Gesetz sieht eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Beistand und der Behörde vor, wobei die Behörde nun ausdrücklich dafür zu sorgen hat, dass der Beistand die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderliche Instruktion, Beratung und Unterstützung erhält.
Alle im Bereich des Erwachsenen- und Kindesschutzes tätigen Personen müssen die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs kennen und auf die erforderlichen Anpassungen der Arbeitsabläufe vorbereitet sein.
- Von den vormundschaftlichen Massnahmen zum Erwachsenen- und Kindesschutz
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 31. Oktober 2012