31.05.2024
Unser Podcast «Artikel Sieben» rückt die Menschenrechte in der Schweiz ins Zentrum. Einzelne Fälle machen gravierende Lücken im Menschenrechtsschutz sichtbar. In der neunten Folge geht es um das Recht auf Familienleben von Secondos und Secondas ohne Schweizer Pass. Gesprächspartner ist Babak Fargahi, Anwalt bei RISE.
Wer in der Schweiz ein Delikt begeht und keinen Schweizer Pass besitzt, muss befürchten, ausgewiesen zu werden. Dies umso mehr, seit 2010 die Ausschaffungsinitiative der SVP vom Volk angenommen wurde. Das Parlament definierte nach Annahme der Initiative einen Katalog von Delikten, bei denen eine Ausschaffung geprüft werden soll. Ein Ausschaffungs-Automatismus wurde zuerst vom Parlament, im Jahr 2016 durch die Zurückweisung der Durchsetzungsinitiative der SVP auch vom Volk abgelehnt. Es braucht in jedem Fall eine Härtefallprüfung. Trotzdem kommt es vor, dass Menschen, die in der Schweiz aufgewachsen sind und ein Delikt begehen, ausgeschafft werden – über einen solchen Fall sprechen wir in der neuesten Episode von «Artikel Sieben». Denn diese neue Landesverweisung gelangt entgegen der Ansicht in der Politik sehr extensiv zur Anwendung und stellt in menschenrechtlicher Hinsicht gerade bei Secondos einen Rückschritt dar.
Babak Fargahi führt aus, dass gemäss Art. 14 Abs. 4 des UNO Pakts II über die bürgerlichen und politischen Rechte «niemandem das Recht entzogen werden darf, in sein eigenes Land einzureisen». Die Schweiz hat dieses Abkommen ratifiziert, doch unterscheidet sich die Auslegung dessen, was unter «eigenem Land» verstanden wird massgeblich von jener der UNO.
In der neunten Folge des Podcasts «Artikel Sieben» geht es um die Frage, wie sicher sich Menschen fühlen dürfen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, aber keinen Schweizer Pass besitzen und welche Rolle dabei das Bürgerrecht spielt. Babak Fargahi, Anwalt bei RISE erklärt uns, warum in der Schweiz die soziale Integration keine Grundlage für die Aufenthaltssicherheit ist, warum das aber so sein sollte – denn Menschen, die in der Schweiz geboren sind, müssen als «faktische Inländer*innen» betrachtet werden.
«Artikel Sieben» wird herausgegeben von humanrights.ch und produziert von podcastlab.ch. Die einzelnen Folgen sind in allen Podcastkanälen zu hören oder können auf dieser Seite direkt abgespielt werden.