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Schluss mit den menschenrechtsfeindlichen «Konversionstherapien»

18.11.2021

Im Gegensatz zu vielen Nachbarstaaten sind «Konversionstherapien» in der Schweiz weiterhin legal und geduldet. Eine Praxis, welche die Grund- und Menschenrechte von LGBTIQ+-Menschen schwer verletzt und so schnell wie möglich zu verbieten ist.

Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz LOS und Geschäftsleiterin von Pink Cross in der Westschweiz

Der Begriff «Konversionstherapien» steht für unterschiedliche Praktiken. Allen gemeinsam ist der Glaube, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität von Personen verändert werden können und müssen. Diese Praktiken zielen darauf ab – oder geben es zumindest vor –, schwule, lesbische oder bisexuelle Personen zu heterosexuellen Menschen und trans und genderqueere Personen in cisgender Menschen umzuwandeln.

Die «Konversionstherapien» basieren auf der falschen medizinischen Annahme, dass LGBTIQ+-Personen krank seien und geheilt werden müssten. Wie Gesundheitsfachpersonen seit Jahren betonen, verursachen diese Praktiken jedoch grosses Leid und fügen den Betroffenen enormen Schaden zu. Gemäss dem unabhängigen UNO-Experten für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität können diese «Therapien» in manchen Fällen gar als Folter angesehen werden: In einem Bericht aus dem Jahr 2020 hebt er hervor, dass diese Praxis psychische und physische Traumata mit schweren Folgen verursachen kann und die Menschenrechte verletzt. Zu den Schäden, welche durch die Pseudo-Behandlungen hervorgerufen werden können, zählen ein erheblicher Verlust an Selbstwertgefühl, Angst, depressive Zustände, soziale Isolation, Beziehungsschwierigkeiten, Selbsthass, Scham, Schuldgefühle, sexuelle Funktionsstörungen, Suizidgedanken und -versuche sowie Symptome posttraumatischer Belastungsstörungen.

Frankreich verabschiedete kürzlich einen Gesetzesentwurf, welcher «Konversionstherapien» untersagt. Auch in Deutschland, Österreich und Malta wurden sie bereits verbotenZahlreiche Länder beschreiten diesen Weg – warum also nicht auch die Schweiz? Auf Bundesebene wurden diverse Vorstösse aus allen politischen Lagern eingereicht, um «Konversionstherapien» zu verbieten: Die erste Interpellation dazu liegt ganze fünf Jahre zurück. Bisher hat der Bundesrat alle Vorstösse abgelehnt; mit dem Verweis, dass er keine Kenntnis von solchen Praktiken in der Schweiz habe und ein Verbot dementsprechend nicht nötig sei. Tatsächlich werden solche «Therapien» aber auch in der Schweiz praktiziert und unter dem Deckmantel anderer Diagnosen teilweise sogar von den Krankenkassen bezahlt. Abseits der zahlreichen medienwirksamen Fälle der letzten Jahre legen Schätzungen von Pink Cross und LOS (Dachorganisationen für lesbische, bisexuelle, queere und schwule Menschen in der Schweiz) nahe, dass etwa 14’000 in der Schweiz lebende Personen Opfer dieser traumatisierenden Methoden geworden sind.

Das Verbot dieser Praktiken wird kommen: In der Schweiz hat sich der Kanton Genf als erster für ein gesetzliches Verbot von «Konversionstherapien» ausgesprochen. Rund zehn weitere Kantone tun es ihm gleich und werden demnächst über entsprechende Vorstösse entscheiden. Der Bund hinkt diesen Entwicklungen hinterher, wird aber bald mitziehen müssen. Einerseits aufgrund neuer parlamentarischer Initiativen, mit welchen sich der Bundesrat auseinanderzusetzen hat. Andererseits aufgrund des steigenden internationalen Drucks: Die Schweiz dient bereits jetzt als Zufluchtsort für deutsche und österreichische Organisationen, die «Konversionstherapien» durchführen und denen diese Praktiken in ihrem Land untersagt wurden.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis «Konversionstherapien» in der Schweiz verboten werden. Doch bis dahin bleiben insbesondere junge, in Zeiten des Hinterfragens oder des Coming-outs besonders verletzliche Menschen einem Risiko ausgesetzt. Bis der Bundesrat das Problem ernst nimmt, leidet ein Teil der LGBTIQ+-Community weiter unter dem Einsatz dieser menschenrechtsfeindlichen Praktiken – und trägt die Folgen für den Rest ihres Lebens.