04.03.2025

Lacatus gegen die Schweiz: Bettelverbot

Der EGMR entscheidet in einem Leiturteil, dass die Schweiz mit ihrer Praxis der absoluten Bettelverbote gegen die EMRK verstösst. Obwohl das Urteil in einigen Kantonen zu einer Gesetzesänderung führt (die jedoch weiterhin ein grossflächiges Bettelverbot bedeuten), gelten in anderen jedoch immer noch allgemeine Bettelverbote – welche gegen die Menschenrechte verstossen.

Mit ihrer Praxis der absoluten Bettelverbote verstösst die Schweiz gegen die EMRK. Das entschied der EGMR im Verfahren «Lacatus gegen die Schweiz». Durch die Bestrafung einer bettelnden Roma wurde ihr Recht auf Privatleben nach Artikel 8 EMKR verletzt. Die auferlegte Busse – beziehungsweise die Ersatzfreiheitstrafe wegen Nichtzahlung – beurteilt der Gerichtshof als unverhältnismässig. Während in einigen Kantonen dieses Urteil zwar zu einer Gesetzesänderung führt, welche aber weiterhin faktisch ein grossflächiges Bettel-verbot bedeuten, ist in anderen nach wie vor ein allgemeines Bettelverbot in Kraft – obwohl ein solches gegen das Urteil des EGMR verstösst.

Bettelverbote, wie sie in der Schweiz Anwendung finden, verletzen nach wie vor die Menschenrechte. So können diese dazu führen, dass alle Menschen, die als Teil eines zu diesem Zweck organisierten Netzwerks betteln, bestraft werden – auch wenn sie dazu gezwungen werden. Dies ist ein klarer Verstoss gegen das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Da die bettelnden Menschen in der Regel mittellos sind, ist eine Geldstrafe oft nur ein Zwischenschritt zum Freiheitsentzug. Dies ist angesichts der besonderen Bedürftigkeit und der Verletzlichkeit dieser Menschen nicht zulässig und führt zur Kriminalisierung von passiv bettelnden Personen. Weiter sind nach wie vor sind Beschwerden gegen kantonale Bettelverbote beim EGMR hängig. Diese würden gleich gegen mehrere Artikel der EMRK verstossen, unter anderem das Recht auf persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit oder auch der Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Es bleibt offen, wie der EGMR nach seinem ersten Leiturteil aus dem Jahr 2021 im Falle der aktuellen Beschwerden entscheidet.


Kontakt