25.03.2014
Unterbringung eines abgewiesenen Asylbewerbers in einer Zivilschutzanlage rechtmässig
Gemäss Bundesgericht verletzt die Unterbringung eines abgewiesenen Asylbewerbers in einer Zivilschutzanlage weder das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, noch sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
- Urteil des Bundesgerichts 8C_912/2012 vom 22. November 2013
auf bger.ch - Unterbringung eines abgewiesenen Asylbewerbers in einer Zivilschutzanlage rechtmässig
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte, 12. März 2014