22.04.2026
Falldokumentation: Polizeigewalt in Basel-Stadt (2023–2026)
Im März 2026 wird ein 34-jähriger Polizist der Kantonspolizei Basel-Stadt wegen schwerer Übergriffe auf zwei migrantische Personen strafrechtlich verurteilt. Der Fall ist damit von besonderer Bedeutung, weil strafrechtliche Verurteilungen von Polizeibeamt*innen in der Schweiz selten sind.
Bild: Kritisches Fotografiekollektiv, Januar 2026
Die Übergriffe des Polizisten auf die migrantischen Personen ereigneten sich im Jahr 2023 im öffentlichen Raum, in Polizeifahrzeugen sowie in einem Fall zusätzlich auf dem Polizeiposten Clara. Verhandelt wurden die Vorwürfe vor einem Dreiergericht. Insgesamt betraf das Verfahren drei geschädigte Personen, wobei sich einer der Vorwürfe auf mutmassliche Gewalt ausserhalb des Dienstes bezog.
Beide Betroffenen schilderten unabhängig voneinander ein nahezu identisches Vorgehen: wiederholte Schläge gegen Kopf und Oberkörper, Würgegriffe bis nahe an die Bewusstlosigkeit sowie weitere erniedrigende und schmerzhafte Misshandlungen. Beide sagten aus, der Polizist habe ihnen während der Übergriffe gesagt: «Ich zeige dir, was Respekt bedeutet.»
Die Aussagen eines Geschädigten wurden durch medizinische Berichte und rechtsmedizinische Gutachten gestützt. Ein Bericht des Universitätsspitals Basel dokumentierte die Verletzungen wenige Stunden nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam. Das rechtsmedizinische Gutachten hielt fest, dass die dokumentierten Verletzungen nicht plausibel durch den Betroffenen selbst verursacht worden sein konnten, wie die Verteidigung zu behaupten versuchte. Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Polizeikontrolle, Freilassung und ärztlicher Untersuchung war entscheidend.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe während des gesamten Verfahrens. Das Strafgericht Basel-Stadt erachtete seine Aussagen jedoch als unglaubwürdig. Es hielt fest, der Beschuldigte habe die Vorwürfe pauschal abgestritten, Widersprüche nicht erklären können und keine plausible Erklärung für die dokumentierten Verletzungen geliefert.
Am 25. März 2026 sprach das Strafgericht Basel-Stadt den Polizisten der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen einfachen Körperverletzung und des mehrfachen Amtsmissbrauchs schuldig. Das Gericht verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Die Autorin dieses Textes war an der Verhandlung persönlich anwesend. Die Darstellung stützt sich daher sowohl auf das Urteil als auch auf eigene Beobachtungen im Gerichtssaal.
Kein Einzelfall – strukturelle Probleme in der Stadtbasler Polizei
Die Gerichtsverhandlung und Verurteilung des Polizisten erhielten medial grosse Aufmerksamkeit, doch Vorwürfe rassistischer Polizeigewalt in Basel sind nicht neu. Seit Jahren machen antirassistische Gruppen und Betroffene, wie die Sans-Papiers-Kollektive oder das NO MORE Komitee, auf Rassismus und Gewalt durch die Polizei aufmerksam. Auch der Bericht von Professor Schefer von 2024 rückte Probleme innerhalb der Kantonspolizei Basel-Stadt erneut in die Öffentlichkeit. Ausgangspunkt des Berichts waren die zahlreichen Abgänge aus dem Korps. Der vorliegende Fall ist deshalb nicht als Einzelfall zu verstehen, sondern steht in einem breiteren Zusammenhang von Problemen innerhalb der Basler Polizei.
Auffällig ist zudem, dass der Zusammenhang zwischen Rassismus und Polizeigewalt im Verfahren kaum thematisiert wurde, obwohl alle Kläger rassifizierte Personen waren. Der Anwalt des Polizisten behauptete im Verfahren, es gebe kein Motiv für die Gewalt. Gleichzeitig schilderte ein Geschädigter, der beschuldigte Polizist habe auf seinen Hinweis, er dürfe ihn nicht schlagen, geantwortet: «Du bist Ausländer, es steht eh keiner zu dir.»
Beide Fälle begannen zudem mit Personenkontrollen im Bereich der Dreirosenanlage, einem Ort mit hoher Polizeipräsenz und häufigen Kontrollen. Rassistische Polizeigewalt beginnt nicht erst bei schweren Übergriffen, sondern oft bereits bei «Racial Profiling», das heisst Kontrollen allein aufgrund von Hautfarbe, Sprache oder zugeschriebener Herkunft. Für viele rassifizierte Personen gehören solche Erfahrungen auch in der Schweiz zum Alltag.
Bemerkenswert ist schliesslich die deutliche Kritik des Gerichts an den Aussagen der Polizeizeugen. Das Strafgericht hielt fest, Aussagen von Polizeikollegen seien mit «äusserster Vorsicht» zu behandeln, da diese ein Interesse haben könnten, sich selbst oder Kollegen zu schützen. Die Einschätzung der Richter*innen deckt sich mit der Kritik von Betroffenen und antirassistischen Initiativen. Diese weisen seit langem auf die starke Schweigekultur und die gegenseitige Loyalität innerhalb der Polizei hin.