30.11.2009
#ZugangZumRecht
Das Menschenrecht auf einen wirksamen Rechtsschutz ist auch in der Schweiz nicht immer garantiert. Fehlende Kenntnis der eigenen Rechte oder mangelnde finanzielle Mittel erschweren die Einforderung von rechtlichen Ansprüchen. Ohnehin verletzliche und marginalisierte Gruppen trifft der fehlende Zugang zum Recht besonders hart.