05.11.2025

Rechtsgrundlagen & Prinzipien Massnahmenvollzug Schweiz - Vertiefung

Hier finden Sie eine Vertiefung der Rechtsgrundlagen und Prinzipen des Massnahmenvollzugs in der Schweiz. Für einen Überblick über den gesamten Justizvollzug oder eine Vertiefung der Rechtsgrundlagen und Prinzipen des Strafvollzugs verweisen wir sie auf die weiteren Artikel in diesem Dossier.

Für das Verständnis des Massnahmenvollzugs ist es zentral, die Zuständigkeiten im Bereich der Unterbringung zu klären. Grundsätzlich gilt:

  • Das Gericht spricht ein Urteil auf Grundlage des Strafgesetzbuches (StGB) aus.
  • Die Kantone sind gemäss Art. 372 StGB verpflichtet, die vom Gericht angeordneten Massnahmen zu vollziehen.
  • Die Umsetzung erfolgt durch geeignete Einrichtungen, welche von den Kantonen errichtet und betrieben werden müssen.

Im Gegensatz zum Strafvollzug können Massnahmen auch von privatrechtlichen Anbietenden vollzogen werden. Dies ist bei stationären Suchttherapie-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Fall. Staatlich betriebene Einrichtungen sind verpflichtet, betroffene Personen aufzunehmen. Privat geführte Einrichtungen arbeiten zwar häufig mit den Kantonen zusammen, sind aber rechtlich nicht verpflichtet, eine Person aufzunehmen. Letztlich tragen die Kantone die Verantwortung, sicherzustellen, dass ausreichend geeignete Plätze für die Durchführung der Massnahmen zur Verfügung stehen.


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