16.07.2025

Mike ben Peter: Racial Profiling mit Todesfolge - Falldokumentation

Am 28. Februar 2018 starb Mike ben Peter in Lausanne nach einer Polizeikontrolle. Polizisten wollten ihn wegen des Verdachts auf Drogenhandel festnehmen. Dabei kam es zu einem Einsatz von Pfefferspray und körperlicher Gewalt, in dessen Folge ben Peter in Bauchlage fixiert wurde. Mehrere Polizisten knieten und lagen minutenlang auf ihm in Bauchlage, in einer Position, die selbst in Polizeihandbüchern als lebensgefährlich beschrieben wird. Mike ben Peter erlitt einen Herzstillstand. Er verstarb am nächsten Morgen.

Die Angehörigen von Mike ben Peter wollten eine Aufklärung der Ereignisse und reichten eine Anzeige gegen die involvierten Polizisten ein. Der Prozess gegen die sechs beteiligten Polizisten fand Mitte Juni 2023 am Bezirksgericht Lausanne statt. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung. Das Urteil erfolgte am 22. Juni 2023, worin alle angeklagten Polizisten freigesprochen wurden. Der Richter begründete den Freispruch mit den rechtsmedizinischen Gutachten, die mehrere Ursachen für Mike ben Peters Tod in Betracht zogen und der Tatsache, dass den Polizisten ein Fehlverhalten nicht nachgewiesen werden konnte. Die Familie hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt und überlegt sich, den Fall an den EGMR weiterzuziehen, sollte er vor Bundesgericht scheitern.

Der Tod von Mike ben Peter löste in der Romandie und darüber hinaus Proteste gegen rassistische Polizeigewalt aus. Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Todesfällen Schwarzer Männer nach Kontakten mit der Waadtländer Polizei. Die mangelnde Strafverfolgung solcher Fälle und der Verdacht auf systemischen Rassismus innerhalb der Polizei führten zu einer öffentlichen Debatte über Polizeigewalt und Rassismus in der Schweiz. Schliesslich stellt sich die Frage, ob eine Staatsanwaltschaft – wie im vorliegenden Fall geschehen – gegenüber Polizisten des eigenen Kantons überhaupt unabhängig ermitteln und gegebenenfalls Anklage erheben kann. Denn diese beiden Instanzen arbeiten eng zusammen und hängen voneinander ab. Der Freispruch der Polizisten führte zu weiteren Protesten und Debatten über die Notwendigkeit von Reformen innerhalb der Polizei und der Justiz, insbesondere hinsichtlich der Verhältnismässigkeit polizeilichen Handelns, der Rolle von Rassismus in der Strafverfolgung und der Notwendigkeit unabhängiger Untersuchungen bei Fällen von Polizeigewalt.

Zentrale Anliegen und Forderungen rund um das Rechtsverfahren

Im Mittelpunkt des Rechtsverfahrens stehen mehrere zentrale Anliegen, die sowohl strafrechtlicher als auch gesellschaftspolitischer Natur sind. Ziel ist es in erster Linie, eine strafrechtliche Verurteilung der sechs Polizisten zu erreichen, die für den Tod von Mike ben Peter verantwortlich gemacht werden. Dabei geht es nicht nur um die persönliche Schuldfrage, sondern auch um die gerichtliche Feststellung, dass die gegen ben Peter angewandte Gewalt unverhältnismässig war und dass rassistische Motive eine Rolle gespielt haben. Darüber hinaus fordern die Hinterbliebenen eine angemessene Entschädigung für den Verlust und das ihnen zugefügte Leid.

Ein weiterer zentraler Aspekt des Verfahrens betrifft die strukturelle Aufarbeitung polizeilichen und justiziellen Handelns. So soll der Prozess auch dazu beitragen, offenzulegen, dass die Staatsanwaltschaft bei der Untersuchung von Fällen polizeilicher Gewalt nicht mit der nötigen Unabhängigkeit agiert. Ebenso wird kritisiert, dass die internen Sanktionsmechanismen innerhalb der Polizei unzureichend sind und kaum wirksam zur Rechenschaft ziehen. Diese strukturellen Mängel tragen aus Sicht der Kläger*innenseite dazu bei, dass es in der Schweiz nach wie vor eine faktische Straflosigkeit bei polizeilichem Fehlverhalten gibt.

Begleitet wird das Verfahren von dem zivilgesellschaftlichen Verein «Soutien à la Famille de Mike ben Peter», der 2023 gegründet wurde und sich neben der konkreten finanziellen Unterstützung von ben Peters hinterbliebenen Familie intensiv für die öffentliche Sichtbarkeit des Falls und für eine grundlegende Reform der Polizeikultur einsetzt. Ziel ist es, die gesellschaftliche Aufmerksamkeit für Fälle rassistisch motivierter Polizeigewalt wie jenen von Mike ben Peter zu erhöhen und eine breitere Diskussion über systemische Probleme innerhalb der Polizei im Kanton Waadt anzustossen. Dabei geht es insbesondere um eine Kultur der Gewalt und des institutionellen Rassismus, die nach Ansicht des Vereins von den bestehenden Justizstrukturen nicht wirksam hinterfragt oder korrigiert wird.

Im Zentrum der politischen Forderungen stehen gesetzliche Reformmassnahmen, die auf eine strukturelle Veränderung des Polizeiwesens abzielen. Dazu gehört unter anderem das Verbot der Bauchlage als Fixierungstechnik bei Polizeieinsätzen, da diese besonders bei mehrgewichtigen oder gesundheitlich vorbelasteten Personen lebensgefährlich sein kann. Weitere Forderungen betreffen die Bekämpfung von Racial Profiling, die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Polizeibeschwerden, die Einführung eines Systems von schriftlichen Empfangsbestätigungen bei Personenkontrollen sowie die Stärkung disziplinarischer Sanktionen gegenüber übergriffigen Polizisten. Darüber hinaus setzt sich der Verein für eine grundsätzliche Abkehr vom rein repressiven Ansatz der Polizeiarbeit ein – zugunsten von mehr Dialog, Prävention und Deeskalation.

Der Gemeinderat von Lausanne hat bereits in mehreren Punkten gesetzgeberische Entscheidungen getroffen, die den Forderungen des Vereins entsprechen (Postulat Interdisons le plaquage ventralPostulat «Pour une remise systématique de récépissé de la PML aux personnes contrôlées», Postulat «Introduction de la Bodycam au sein du corps de police»). Doch bisher ist keine dieser Massnahmen tatsächlich umgesetzt worden. Der Fall Mike ben Peter wird somit auch zu einem Symbol für die Kluft zwischen politischen Absichtserklärungen und konkretem behördlichen Handeln im Bereich der Polizeigewalt.

Widersprüche innerhalb des Rechtsverfahrens

Der Fall Mike ben Peter offenbart erhebliche Spannungen zwischen der offiziellen Bewertung polizeilichen Handelns und der öffentlichen Wahrnehmung. Die Freisprüche der beteiligten Polizisten trotz dokumentierter Gewaltanwendung und widersprüchlicher Aussagen werfen Fragen zur Verantwortlichkeit und zur Rolle der Justiz auf. Konkret haben sich im Rechtverfahren folgende Widersprüche gezeigt:

  • Gewaltanwendung und Festnahmetechnik: Während der Festnahme wurde Mike ben Peter von sechs Polizisten überwältigt, mit Pfefferspray besprüht, in die Genitalien getreten und mehrere Minuten in Bauchlage fixiert. Obwohl diese Massnahmen dokumentiert sind und er während des Einsatzes bewusstlos wurde, kamen die Gerichte zum Schluss, dass die Beamten verhältnismässig gehandelt hätten. Kritiker*innen bemängeln, dass die Risiken der Bauchlage, insbesondere angesichts der Belastung durch das Gewicht von mehreren Personen, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Rolle der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft wurde für ihre Vorgehensweise kritisiert. Ursprünglich hatte sie Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, plädierte jedoch im Verlauf des Prozesses überraschend auf Freispruch. Diese Kehrtwende wurde als fragwürdig und als Zeichen mangelnder Entschlossenheit gewertet.
  • Erinnerungslücken der Polizisten: Vor Gericht gaben die beschuldigten Polizisten an, sich an belastende Details nicht erinnern zu können, während sie entlastende Aspekte genau schilderten. Dieses selektive Erinnerungsvermögen wurde als unglaubwürdig und als Versuch gewertet, Verantwortung zu vermeiden.
  • Gerichtsmedizinische Gutachten: Die Gerichte stützten sich auf Gutachten, die keine eindeutige Todesursache feststellen konnten. Es wurde argumentiert, dass der Tod multifaktoriell bedingt sei, unter anderem durch bestehende Herzprobleme und Stress. Kritiker*innen bemängeln, dass alternative Gutachten, die einen Zusammenhang zwischen der Polizeimassnahme und dem Tod sehen, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Vorwürfe des Racial Profiling und systemischen Rassismus: Obwohl der Fall Parallelen zum Tod von George Floyd aufweist, betonten die Gerichte, dass kein Zusammenhang mit systemischem Rassismus bestehe. Dies wurde von vielen Beobachter*innen als Verharmlosung struktureller Probleme innerhalb der Polizei kritisiert.

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