26.10.2009

#Familie

Das Recht auf Schutz der Familie schützt das Zusammenleben des Menschen mit seiner Familie. In den Bereichen Scheidung, Zwangsheirat, Familiennachzug oder häusliche Gewalt stellt die Wahrung dieses menschenrechtlichen Anspruchs jedoch regelmässig eine Herausforderung dar.