22.04.2026
Bild: Kritisches Fotografiekollektiv, Januar 2026
Die Übergriffe des Polizisten auf die migrantischen Personen ereigneten sich im Jahr 2023 im öffentlichen Raum, in Polizeifahrzeugen sowie in einem Fall zusätzlich auf dem Polizeiposten Clara. Verhandelt wurden die Vorwürfe vor einem Dreiergericht. Insgesamt betraf das Verfahren drei geschädigte Personen, wobei sich einer der Vorwürfe auf mutmassliche Gewalt ausserhalb des Dienstes bezog.
Beide Betroffenen schilderten unabhängig voneinander ein nahezu identisches Vorgehen: wiederholte Schläge gegen Kopf und Oberkörper, Würgegriffe bis nahe an die Bewusstlosigkeit sowie weitere erniedrigende und schmerzhafte Misshandlungen. Beide sagten aus, der Polizist habe ihnen während der Übergriffe gesagt: «Ich zeige dir, was Respekt bedeutet.»
Die Aussagen eines Geschädigten wurden durch medizinische Berichte und rechtsmedizinische Gutachten gestützt. Ein Bericht des Universitätsspitals Basel dokumentierte die Verletzungen wenige Stunden nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam. Das rechtsmedizinische Gutachten hielt fest, dass die dokumentierten Verletzungen nicht plausibel durch den Betroffenen selbst verursacht worden sein konnten, wie die Verteidigung zu behaupten versuchte. Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Polizeikontrolle, Freilassung und ärztlicher Untersuchung war entscheidend.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe während des gesamten Verfahrens. Das Strafgericht Basel-Stadt erachtete seine Aussagen jedoch als unglaubwürdig. Es hielt fest, der Beschuldigte habe die Vorwürfe pauschal abgestritten, Widersprüche nicht erklären können und keine plausible Erklärung für die dokumentierten Verletzungen geliefert.
Am 25. März 2026 sprach das Strafgericht Basel-Stadt den Polizisten der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen einfachen Körperverletzung und des mehrfachen Amtsmissbrauchs schuldig. Das Gericht verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Die Autorin dieses Textes war an der Verhandlung persönlich anwesend. Die Darstellung stützt sich daher sowohl auf das Urteil als auch auf eigene Beobachtungen im Gerichtssaal.
Kein Einzelfall – strukturelle Probleme in der Stadtbasler Polizei
Die Gerichtsverhandlung und Verurteilung des Polizisten erhielten medial grosse Aufmerksamkeit, doch Vorwürfe rassistischer Polizeigewalt in Basel sind nicht neu. Seit Jahren machen antirassistische Gruppen und Betroffene, wie die Sans-Papiers-Kollektive oder das NO MORE Komitee, auf Rassismus und Gewalt durch die Polizei aufmerksam. Auch der Bericht von Professor Schefer von 2024 rückte Probleme innerhalb der Kantonspolizei Basel-Stadt erneut in die Öffentlichkeit. Ausgangspunkt des Berichts waren die zahlreichen Abgänge aus dem Korps. Der vorliegende Fall ist deshalb nicht als Einzelfall zu verstehen, sondern steht in einem breiteren Zusammenhang von Problemen innerhalb der Basler Polizei.
Auffällig ist zudem, dass der Zusammenhang zwischen Rassismus und Polizeigewalt im Verfahren kaum thematisiert wurde, obwohl alle Kläger rassifizierte Personen waren. Der Anwalt des Polizisten behauptete im Verfahren, es gebe kein Motiv für die Gewalt. Gleichzeitig schilderte ein Geschädigter, der beschuldigte Polizist habe auf seinen Hinweis, er dürfe ihn nicht schlagen, geantwortet: «Du bist Ausländer, es steht eh keiner zu dir.»
Beide Fälle begannen zudem mit Personenkontrollen im Bereich der Dreirosenanlage, einem Ort mit hoher Polizeipräsenz und häufigen Kontrollen. Rassistische Polizeigewalt beginnt nicht erst bei schweren Übergriffen, sondern oft bereits bei «Racial Profiling», das heisst Kontrollen allein aufgrund von Hautfarbe, Sprache oder zugeschriebener Herkunft. Für viele rassifizierte Personen gehören solche Erfahrungen auch in der Schweiz zum Alltag.
Bemerkenswert ist schliesslich die deutliche Kritik des Gerichts an den Aussagen der Polizeizeugen. Das Strafgericht hielt fest, Aussagen von Polizeikollegen seien mit «äusserster Vorsicht» zu behandeln, da diese ein Interesse haben könnten, sich selbst oder Kollegen zu schützen. Die Einschätzung der Richter*innen deckt sich mit der Kritik von Betroffenen und antirassistischen Initiativen. Diese weisen seit langem auf die starke Schweigekultur und die gegenseitige Loyalität innerhalb der Polizei hin.
Chronologie der Ereignisse
Februar 2023
In Kleinbasel wird ein junger Mann im Rahmen einer Polizeikontrolle festgenommen. Während und nach der Kontrolle kommt es zu massiver Gewaltanwendung durch den beschuldigten Polizisten. Das Opfer berichtet, gewürgt worden zu sein, bis es beinahe das Bewusstsein verloren habe. Zudem sei es zu Schlägen gegen Kopf und Rippen sowie weiteren Misshandlungen gekommen – sowohl im Polizeifahrzeug als auch später auf dem Polizeiposten Clara.
Zwei anwesende Polizeibeamte sollen laut Aussagen des Klägers von der Gewalt mitbekommen, aber nicht eingegriffen haben. Nach der Freilassung begibt sich das Opfer in ärztliche Behandlung. Dokumentiert werden unter anderem ein Würgetrauma, multiple Prellungen und Blutergüsse.
März 2023
Eine zweite Person wird unter ähnlichen Umständen kontrolliert und ebenfalls Opfer massiver Gewalt durch denselben Polizisten. Die Schilderungen stimmen in wesentlichen Punkten mit jenen des ersten Betroffenen überein.
Mai 2023
Ein Anwalt reicht im Namen von mindestens zwei Opfern Strafanzeige gegen den Polizisten ein. Vorgeworfen werden insbesondere Amtsmissbrauch und einfache Körperverletzung. Gleichzeitig wird die Suspendierung des Beamten verlangt.
Juni 2023
Medienberichte machen die Vorwürfe öffentlich. In der Folge werden weitere mögliche Fälle bekannt, die auf ein wiederkehrendes Muster hindeuten. Das NO MORE Komitee, das verschiedene Betroffene unterstützt, die vom gleichen Polizisten Gewalt erlebt haben, spricht von einem strukturellen Problem der Polizeigewalt gegenüber migrantischen Personen und organisiert eine Demonstration in Solidarität.
Zu diesem Zeitpunkt läuft bereits ein Strafverfahren gegen den Polizisten.
2023–2025
Trotz der laufenden Ermittlungen bleibt der beschuldigte Polizist zunächst im Dienst. Er wird zeitweise in den Innendienst versetzt, bleibt jedoch weiterhin bei der Polizei angestellt. Erst zunehmender öffentlicher Druck führt zu restriktiveren Massnahmen.
November 2025
Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellt den Polizisten per sofort frei. Zur Begründung wird erklärt, dass ein weiterer Einsatz gegenüber der Bevölkerung nicht mehr verantwortbar sei. Die Freistellung erfolgt bei voller Lohnfortzahlung bis zur Gerichtsverhandlung.
März 2026
Am 20. März 2026 beginnt die Gerichtsverhandlung vor dem Strafgericht Basel-Stadt. Der Prozess dauert zwei Tage.
Am 25. März 2026 fällt das Dreiergericht sein Urteil. Der Polizist wird in allen wesentlichen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Ausschlaggebend sind insbesondere die übereinstimmenden Aussagen der Opfer, die medizinischen und rechtsmedizinischen Gutachten, die Widersprüche in den Aussagen des Beschuldigten sowie die fehlende Glaubwürdigkeit entlastender Zeugenaussagen von Polizeikollegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe verlangt, die lediglich vier Monate über dem ausgesprochenen Strafmass lag. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass der Beschuldigte nach Bekanntwerden der Vorwürfe von Aktivist*innen öffentlich identifiziert worden war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Entscheid wurde Berufung eingelegt.
April 2026
Kurz nach dem Urteil veröffentlichte die WOZ eine Recherche zu den im Verfahren als Zeugen aufgetretenen Polizisten. Laut der Recherche sollen einzelne der beteiligten Polizeibeamten auch in weitere Verfahren und Vorfälle im Zusammenhang mit Polizeigewalt involviert sein.
Am selben Tag teilte die Kantonspolizei mit, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gegen insgesamt drei im Verfahren beteiligte Polizeibeamte ermittle. Ihnen wird vorgeworfen, vor Gericht falsche Aussagen gemacht und ihren verurteilten Kollegen gedeckt zu haben. Im Raum stehen insbesondere der Verdacht auf Amtsmissbrauch und falsches Zeugnis. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind diese suspendiert. Die Kantonspolizei begründete den Schritt damit, dass die Verurteilung des Kollegen und die Aussagen der Beamten «in der Öffentlichkeit den starken Eindruck geweckt [haben], dass bei der Kantonspolizei eine Schweigepflicht herrsche und auch krasse Verstösse von Kollegen intern und nach aussen gedeckt würden.» Zwar gelte für die Betroffenen die Unschuldsvermutung, ein weiterer Einsatz im Polizeidienst sei angesichts der schweren Vorwürfe jedoch «nicht zumutbar».
Ebenfalls im April entschied das Appellationsgericht Basel-Stadt, die Staatsanwaltschaft zur Eröffnung einer Untersuchung wegen mutmasslicher Polizeigewalt (August 2023) zu verpflichten, und kritisierte ungenügende Ermittlungen. Ob ein Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren besteht, ist unklar.

