02.11.2005

Anspruch auf einen Armenanwalt

Im Bereich der sogenannten notwendigen Verteidigung besteht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich ein unbedingter verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen Armenanwalt.


BGE 129 I 281 (2003) Anspruch auf einen Armenanwalt