22.06.2026

Zugang zu Information und Beratung: menschenrechtliche Verpflichtung und Versorgungslücken

Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie kaum einfordern und durchsetzen. Der Zugang zu verständlicher Information über Grundrechte und unabhängiger Beratung ist deshalb ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Rechtsschutzsystems. Internationale Menschenrechtsabkommen verpflichten auch die Schweiz, entsprechende Strukturen bereitzustellen. Eine Analyse der Beratungslandschaft zeigt jedoch: Während in einigen Bereichen ein dichtes Netz von Beratungsstellen besteht, fehlen in anderen wichtige niederschwellige Unterstützungsangebote. Besonders bei komplexen Rechtsfragen und Alltagsproblemen zeigen sich Versorgungslücken.

Dieser Beitrag beleuchtet die menschenrechtlichen Grundlagen des Zugangs zu Information und Beratung und analysiert, wo die Beratungslandschaft in der Schweiz gut ausgebaut ist – und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Niederschwelliger Zugang zu Information und Beratung als zentrale Elemente der «Access-to-Justice-Infrastruktur»

Der Zugang zu Information und Beratung ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können. Rechte bleiben theoretisch, wenn Betroffene nicht wissen, welche Ansprüche sie haben, welche Verfahren zur Verfügung stehen oder wie sie diese nutzen können. Niederschwellige Beratungsangebote spielen deshalb eine wichtige Rolle in der sogenannten «Access-to-Justice-Infrastruktur» eines Staates. Auch für die Schweiz ergibt sich aus internationalen Menschenrechtsverpflichtungen sowie der nationalen Gesetzgebung eine Verpflichtung zur Schaffung von Voraussetzungen, damit Menschen einen wirksamen Zugang zu Information und rechtlicher Unterstützung haben. Diese Verpflichtung lässt sich besonders gut anhand von drei zentralen menschenrechtlichen Argumentationslinien darstellen: Erstens die Pflicht zur tatsächlichen Verwirklichung von Rechten, zweitens die Pflicht zum Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln und drittens die Verpflichtung zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Gewährleistung von Gleichheit.

Pflicht zur tatsächlichen Verwirklichung von Menschenrechten

Ein grundlegendes Prinzip des internationalen Menschenrechtsschutzes ist, dass Menschenrechte nicht nur formell garantiert, sondern praktisch und effektiv umgesetzt werden müssen. Staaten sind verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Menschen ihre Rechte tatsächlich ausüben können.

Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 des UNO-Pakt I über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Danach verpflichten sich die Vertragsstaaten, «unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten» Massnahmen zu ergreifen, um die Verwirklichung der im Pakt anerkannten Rechte zu gewährleisten. Dazu gehören nach der Auslegung des zuständigen UN-Ausschusses auch institutionelle Strukturen, die Menschen über ihre Rechte informieren und sie bei deren Wahrnehmung unterstützen. Auch der UNO-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet Staaten in Art. 2 dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die dort garantierten Rechte wirksam zu gewährleisten.

Auf europäischer Ebene wird dieses Prinzip ebenfalls anerkannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt betont, dass die Rechte aus der Europäischen Erklärung der Menschenrechte (EMRK) «praktisch und effektiv» umgesetzt werden müssen. Dies widerspiegelt sich früh in dessen Rechtsprechung zwecks Überprüfung der Menschenrechtskonformität staatlichen Handelns: Im Fall Airey v. Ireland (1979) stellte der Gerichtshof fest, dass Staaten unter Umständen verpflichtet sein können, unterstützende Massnahmen wie die unentgeltliche Rechtspflege bereitzustellen, wenn der Zugang zu Recht sonst faktisch unmöglich ist. Im Fall Golder v. United Kingdom (1975) leitete der Gerichtshof aus Art. 6 EMRK ein Recht auf Zugang zu Gericht ab, welches die Möglichkeit zur Verfolgung rechtlicher Ansprüche sowie den Zugang zu Informationen über Rechtsmittel beinhalten müsse. Im Steel and Morris v. United Kingdom (2005) hielt der Gerichtshof fest, dass bei sehr komplexen Verfahren fehlende rechtliche Unterstützung den Zugang zum Recht verletzen kann.

Für die Schweiz ergibt sich daraus die Verpflichtung, Strukturen bereitzustellen, die Menschen den Zugang zu ihren Rechten erleichtern. Niederschwellige Beratungsangebote leisten hierzu einen zentralen Beitrag. Sie vermitteln Informationen über Rechte, erklären rechtliche Verfahren und unterstützen Betroffene dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen. Ohne solche Angebote bleiben viele Rechte Teilen der Bevölkerung faktisch verwehrt. Das Schweizer Verfassungsrecht trägt diesem Grundsatz in Art. 35 BV Rechnung, indem alle staatlichen Organe dazu verpflichtet werden, zur Verwirklichung der Grundrechte beizutragen und dafür zu sorgen, dass diese im gesamten Rechtssystem zur Geltung kommen. Daraus lässt sich eine staatliche Verantwortung ableiten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die effektive Wahrnehmung von Rechten ermöglichen.

Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln und zum Recht

Ein zweites zentrales menschenrechtliches Argument betrifft den Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln und zum Rechtssystem. Menschen müssen die Möglichkeit haben, Verletzungen ihrer Rechte geltend zu machen und Rechtsschutz zu erhalten.

International ist dieses Prinzip in Art. 2 Abs. 3 des UNO-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte verankert. Danach müssen Staaten sicherstellen, dass Personen, deren Rechte verletzt wurden, einen wirksamen Rechtsbehelf zur Verfügung haben. Auch Art. 13 der EMRK garantiert das Recht auf eine wirksame Beschwerde vor einer nationalen Instanz.

Der Zugang zu solchen Rechtsmitteln setzt jedoch voraus, dass Menschen ihre Rechte kennen und verstehen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen. Internationale Standards zum Zugang zum Recht betonen deshalb die Bedeutung von Rechtsinformation und Beratung. Die UN-Grundsätze und Richtlinien für den Zugang zu Prozesskostenhilfe in Strafjustizsystemen[MA10.1] empfehlen Staaten ausdrücklich, niederschwellige Beratungsstrukturen sowie gemeindenahe Rechtsinformationsangebote zu schaffen und zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen, die solche Dienstleistungen anbieten.

Auch im schweizerischen Recht ist der Zugang zum Recht ein zentrales Prinzip. Die Bundesverfassung garantiert in Art. 29 BV grundlegende Verfahrensrechte, während Art. 29a den Zugang zu einem Gericht sicherstellt. Darüber hinaus sieht Art. 29 Abs. 3 der Bundesverfassung einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege vor, wenn eine Person nicht über die nötigen Mittel verfügt und ihr Anliegen nicht aussichtslos erscheint. Diese Garantien greifen jedoch häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium eines Verfahrens. Niederschwellige Beratungsangebote erfüllen deshalb eine wichtige vorgelagerte Funktion: Sie helfen Menschen zu verstehen, ob und wie sie ihre Rechte geltend machen können, und unterstützen sie bei der Orientierung im Rechtssystem.

Gleichheit und Schutz vulnerabler Gruppen

Ein drittes zentrales menschenrechtliches Argument betrifft die Verpflichtung der Staaten, strukturelle Ungleichheiten abzubauen und besonders verletzliche Gruppen zu schützen. Viele internationale Menschenrechtsverträge verlangen, dass Staaten gezielte Massnahmen ergreifen, um den Zugang zu Rechten für benachteiligte Personen zu verbessern.

So verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention BRK in Art. 9 und Art. 21 die Staaten dazu, den Zugang zu Information und Kommunikation zu gewährleisten und Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Auch die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Art. 2 und 3, General Recommendation Nr. 33, 2015) sowie die Art. 2 und 6 der UN-Antirassismuskonvention CERD verlangen institutionelle Massnahmen, die Diskriminierung entgegenwirken und Betroffene unterstützen.

Diese Verpflichtungen betreffen auch den Zugang zu Information und Beratung. Viele Menschen stehen vor zusätzlichen Hürden – etwa aufgrund von Sprachbarrieren, sozialer Ausgrenzung, Armut oder Diskriminierung. Ohne gezielte Unterstützungsangebote besteht die Gefahr, dass nur diejenigen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, die über ausreichende Ressourcen, Bildung oder rechtliche Kenntnisse verfügen.

Auch in der Schweizerischen Bundesverfassung ist der Grundsatz der Gleichheit zentral verankert. Art. 8 BV garantiert die Rechtsgleichheit und verbietet Diskriminierung unter anderem aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Behinderungen. Um diese Gleichheit in der Praxis zu gewährleisten, können staatliche Massnahmen erforderlich sein, die den Zugang zu Information und Unterstützung verbessern. Niederschwellige Beratungsangebote leisten hier einen wichtigen Beitrag. Sie erreichen oft Menschen, die von staatlichen Institutionen nur schwer erreicht werden, und ermöglichen ihnen, ihre Rechte wahrzunehmen. Gerade für marginalisierte Gruppen stellen solche Angebote häufig den ersten Zugangspunkt zum Rechtssystem dar.

Besondere staatliche Verantwortung in grundrechtssensiblen Bereichen

Eine besondere staatliche Verantwortung besteht in Situationen, in denen sich Menschen staatlichen Massnahmen unmittelbar ausgesetzt sehen oder in besonderem Mass von staatlichem Handeln abhängig sind. In solchen grundrechtssensiblen Bereichen kommt dem Staat eine erhöhte Schutzpflicht zu, weil Entscheidungen staatlicher Behörden direkte und teilweise tiefgreifende Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen haben können. Aus menschenrechtlicher Perspektive ist der Staat daher verpflichtet sicherzustellen, dass betroffene Personen über ihre Rechte informiert sind und Zugang zu unabhängiger Beratung haben. Gerade in Situationen, in denen staatliche Eingriffe stattfinden oder drohen, ist ein niederschwelliger Zugang zu Information und Unterstützung besonders wichtig, um die Wahrnehmung von Rechten zu ermöglichen und Machtasymmetrien zwischen Behörden und betroffenen Personen auszugleichen.

Dies betrifft insbesondere Menschen im Freiheitsentzug, etwa im Straf- und Massnahmenvollzug, in der Polizeihaft, in Administrativhaft oder bei fürsorgerischen Unterbringungen. Freiheitsentzug stellt einen besonders schweren Eingriff in Grundrechte dar und geht mit einer starken Abhängigkeit der Betroffenen von staatlichen Institutionen einher. Der Zugang zu unabhängiger Information und Beratung ist in solchen Situationen zentral, damit Betroffene ihre Rechte kennen, Entscheidungen anfechten oder Beschwerden einreichen können.

Eine erhöhte Schutzpflicht besteht auch gegenüber Menschen ohne Schweizer Pass, die im Kontext des Asyl- und Ausländerrechts häufig komplexen Verwaltungsverfahren gegenüberstehen und von weitreichenden staatlichen Entscheidungen betroffen sein können. Fragen des Aufenthaltsstatus, der Wegweisung oder des Familiennachzugs haben erhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen. Gleichzeitig können Sprachbarrieren, fehlende Kenntnisse des Rechtssystems oder Diskriminierungserfahrungen den Zugang zu Recht zusätzlich erschweren. Auch im Zusammenhang mit Phänomenen wie rassistischer Diskriminierung oder Racial Profiling kommt der Existenz unabhängiger Beratungsstellen eine wichtige Rolle zu.

Ähnliche Herausforderungen stellen sich für Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Verfahren im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung oder anderen Sozialleistungen sind oft komplex und für Betroffene schwer zu überblicken. Ohne geeignete Unterstützung besteht die Gefahr, dass Ansprüche nicht geltend gemacht werden oder Betroffene ihre Rechte nicht vollständig wahrnehmen können. Internationale menschenrechtliche Standards betonen deshalb die Bedeutung barrierefreier Information und unterstützender Strukturen.

Auch Menschen in Armut sind in besonderem Mass auf staatliche Leistungen angewiesen und stehen häufig in engem Kontakt mit Behörden, etwa im Bereich der Sozialhilfe. Die damit verbundenen Verfahren können erhebliche Auswirkungen auf ihre Lebensbedingungen haben. Niederschwellige Beratungsangebote können hier dazu beitragen, Transparenz über Rechte und Pflichten zu schaffen und sicherzustellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar sind und gegebenenfalls überprüft werden können.

Schliesslich betrifft eine besondere Schutzpflicht auch Minderheiten und diskriminierte Bevölkerungsgruppen, etwa Frauen, Sint*izze und Romnja oder die LGBTQAI+-Community. Diese Gruppen sind teilweise mit strukturellen Diskriminierungen konfrontiert und haben daher ein erhöhtes Risiko, dass ihre Rechte nicht vollständig verwirklicht werden. Beratungsstellen können hier eine wichtige Funktion erfüllen, indem sie Betroffene unterstützen, Diskriminierung sichtbar machen und den Zugang zu Rechtsmitteln erleichtern.

In all diesen Bereichen zeigt sich, dass der Zugang zu unabhängiger Information und Beratung eine zentrale Rolle spielt, um die Wahrnehmung von Grundrechten zu sichern. Wo staatliche Entscheidungen besonders tief in das Leben von Menschen eingreifen oder wo Personen in besonderem Mass auf staatlichen Schutz angewiesen sind, besteht daher eine erhöhte Verantwortung des Staates, geeignete Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zu gewährleisten.

Versorgungslücken in der Beratungslandschaft Schweiz

Vor diesem Hintergrund ist die Frage zentral, in welchem Ausmass Unterstützungsstrukturen in der Schweiz tatsächlich vorhanden sind. Ebenso wichtig ist aber auch die Frage, inwiefern bestehende Versorgungsstrukturen so ausgestaltet sind, dass sie für die Ratsuchenden tatsächlich adäquate und wirksame Unterstützung bieten.

Hinweise auf Versorgungslücken

Aufgrund zahlreicher Anfragen an humanrights.ch und der eigenen Erfahrungen mit Vermittlung von Betroffenen an geeignete Beratungsstellen kann humanrights.ch dies gut beurteilen.

Durch die langjährige Tätigkeit und starke Online-Präsenz im Bereich der Menschenrechte ist humanrights.ch in den vergangenen 25 Jahren zu einer Anlaufstelle für menschenrechtliche Fragen geworden. Trotz eingeschränkten Telefonzeiten und begrenzten Kapazitäten in der Geschäftsstelle beantworteten wir in den letzten zwei Jahren durchschnittlich 600 Anfragen per Mail und Telefon. Dies, obwohl wir eigentlich keine Beratungsstelle sind, geschweige denn diese Arbeit finanziert würde. Um uns ein besseres Bild über die Bedürfnisse der Ratsuchenden zu machen, erfassen wir seit 2024 die Anfragen in einer neuen Datenbank und erheben gewisse Informationen wie beispielsweise das Thema der Anfrage systematisch.

Um Ratsuchende mit weiterführenden Informationen zu unterstützen und an geeignete Stellen zu vermitteln, hat humanrights.ch über die Jahre eine umfassende Datenbank von Beratungsstellen aus der ganzen Schweiz aufgebaut, die laufend aktualisiert wird. Die Datenbank umfasst heute rund 500 Beratungsstellen. Auch wenn sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – insbesondere, weil manche Alltagsprobleme weiter von klassischen Grundrechtsfragen entfernt sind als andere und entsprechend weniger Anfragen an uns herangetragen werden – handelt es sich dennoch um eine der grössten öffentlich zugänglichen Sammlungen von Beratungsangeboten in der Schweiz.

Eine erste Auswertung dieser Datenbank zeigt, dass es in der Beratungslandschaft ein thematisches Ungleichgewicht gibt. Während in einigen Bereichen ein dichtes Netz von Beratungsstellen besteht, weisen andere Themenfelder deutliche Lücken auf. Besonders dicht ist das Beratungsnetz im Bereich Migration und Asyl, wo eine grosse Zahl von spezialisierten Beratungsstellen tätig ist. Ebenfalls stark vertreten sind Angebote zu Gewalt und Opferschutz, insbesondere im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Weitere häufige Themen von Angeboten sind Armut und Prekarität sowie Behinderungen.

Deutlich unterrepräsentiert sind dagegen mehrere andere Rechtsbereiche. Besonders auffällig ist die geringe Zahl von Angeboten im Bereich Strafrecht, insbesondere in Bezug auf Strafverfahren oder die Rechte von Beschuldigten. Weitere deutliche Lücken bestehen im Gesundheitsrecht und bei Patient*innenrechten, etwa im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung, Pflegefragen oder Fehlbehandlungen. Ebenfalls kaum vertreten sind Angebote im Bereich digitaler Rechtsfragen, beispielsweise zu Datenschutz, Cybermobbing, plattformbasierten geschäftlichen Aktivitäten oder digitaler Diskriminierung. Schliesslich gibt es bei Alltagsfragen, z.B. Wohn- und Mietrecht wenig niederschwellige und einfach zugängliche Rechtsberatungsstellen, bei denen beispielsweise keine Verbandsmitgliedschaft verlangt wird (Mieterverband) oder die einfach zugänglich und auffindbar sind.

Betrachten wir die Anfragen, die an humanrights.ch herangetragen werden, dann zeigt sich folgendes Bild: Mit Abstand am meisten Anfragen erhalten wir zum Thema Migration und Asyl. Dass wir verhältnismässig viele Anfragen aus den Bereichen Gefängnis, Psychiatrie und Diskriminierung (insbesondere Rassismus) erhalten, ist aufgrund unserer Arbeitsschwerpunkte und unseren eigenen Beratungsangeboten nachvollziehbar. Schliesslich treffen gehäuft Anfragen in Zusammenhang mit dem Kindes- und Erwachsenschutz sowie der Sozialhilfe und Invalidenversicherung bei uns ein. Auffällig ist, wie viele Menschen uns kontaktieren, weil sie – in verschiedensten Themengebieten - rechtliche bzw. anwaltschaftliche Unterstützung brauchen, sich diese aber nicht leisten können.

Lücken in der Rechtsberatung bei Alltags- und komplexen Fällen

Insgesamt deutet die Analyse darauf hin, dass die Struktur der Beratungslandschaft stark von bestehenden sozialpolitischen Programmen, Förderlogiken und institutionellen Entwicklungen geprägt ist. Themen, die politisch besonders sichtbar sind oder historisch im Fokus sozialer Bewegungen standen – etwa Migration, Gleichstellung oder Gewaltprävention – verfügen über vergleichsweise gut entwickelte Beratungsstrukturen. Dagegen bleiben Themenfelder, die stärker individuelle Alltagsprobleme betreffen oder juristisch komplexer sind, häufig weniger ausgebaut. Zusätzlich deuten die Anfragen an uns darauf hin, dass die Beratungsangebote in gewissen Themenbereichen wie Migration und Asyl (insbesondere im Bereich des Ausländerrechts) sowie des Zivilrechts (Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht) sowie der Sozialhilfe und IV (Sozialversicherungsrecht) an ihre Grenzen stossen, insbesondere wenn es um rechtliche Unterstützung geht.

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist diese ungleiche Verteilung relevant, da sie beeinflusst, in welchen Bereichen Menschen tatsächlich Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten. Es muss daher von strukturellen Lücken in der Beratungslandschaft gesprochen werden, die sich folgendermassen zusammenfassen lassen:

  • Strafrechtliche Erstberatung: Gerade im Kontakt mit Polizei, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden kann frühzeitige Information über Rechte und Verfahrensabläufe entscheidend sein. Niederschwellige Beratungsangebote in diesem Bereich könnten dazu beitragen, die Rechte von Betroffenen besser zu schützen – insbesondere für Personen, die wenig Erfahrung mit dem Rechtssystem haben oder sich in einer vulnerablen Situation befinden.
  • Digitale Rechtsfragen haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Themen wie Datenschutz, Onlineplattformen, digitale Gewalt oder algorithmische Diskriminierung spielen im Alltag vieler Menschen eine zunehmende Rolle, werden in der bestehenden Beratungslandschaft jedoch bisher kaum systematisch abgedeckt.
  • Gesundheits- und Pflegefragen, wie etwa zu Patient*innenenrechten, Pflegefinanzierung oder medizinischen Fehlbehandlungen, tangieren das Leben von Betroffenen stark, werden aber nur sehr begrenzt von entsprechenden Beratungsstellen behandelt.
  • Rechtsprobleme bei Alltagsfragen: Es gibt etliche rechtliche Probleme, die viele Menschen im täglichen Leben betreffen. Aus menschenrechtlicher Sicht relevant sind beispielsweise Fragen in Zusammenhang mit Verschuldung, Wohn- und Mietfragen. Obwohl solche Themen für viele Menschen eine grosse praktische Bedeutung haben, sind entsprechende Beratungsangebote in ihrem Zugang vergleichsweise schwer zugänglich.
  • Niederschwelliger Zugang zu anwaltschaftlicher Vertretung bei komplexen Rechtsfragen: In rechtlich komplexen Situationen – etwa im Sozialversicherungs-, Migrations-, Straf- oder Gesundheitsrecht – ist eine qualifizierte rechtliche Vertretung oft entscheidend für die wirksame Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten. Der Zugang zu anwaltlicher Unterstützung ist jedoch häufig mit hohen Kosten und formalen Hürden verbunden. Zwar besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, dieser greift jedoch meist erst in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium. Niederschwellige Angebote, die frühzeitig Zugang zu qualifizierter rechtlicher Beratung oder Vertretung ermöglichen, sind daher zentral, um zu verhindern, dass komplexe Rechtsfragen ohne angemessene Unterstützung bleiben – insbesondere für Personen in prekären Lebenslagen.

Bereitstellung von Ressourcen in grundrechtssensiblen Bereichen

Der Zugang zu niederschwelliger Information und Beratung ist in der Schweiz zwar in einzelnen Bereichen gut ausgebaut, weist – wie oben ausgeführt – insgesamt jedoch erhebliche strukturelle Lücken auf. Diese Lücken sind aus menschenrechtlicher Perspektive problematisch, weil sie darüber entscheiden, ob Menschen ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können – oder ob diese in der Praxis wirkungslos bleiben.

Die Schwierigkeiten bei der Gewährleistung eines flächendeckenden und wirksamen Beratungsangebots zeigen sich dabei auf zwei Ebenen: 

Zum einen bestehen in bestimmten grundrechtssensiblen Bereichen bereits grundlegende Hürden beim Aufbau entsprechender Angebote. Dies betrifft insbesondere Kontexte, in denen staatliches Handeln selbst im Fokus steht – etwa im Freiheitsentzug oder im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden. Beratungsangebote, die hier Missstände sichtbar machen oder staatliches Handeln kritisch begleiten – wie unsere Beratungsstelle für Menschen in Freiheitsentzug und ihre Angehörigen –, stossen häufig auf politischen Widerstand. Die Folge ist, dass gerade in diesen besonders sensiblen Bereichen oft nur wenige unabhängige und niederschwellige Beratungsangebote existieren und wenn sie existieren, dann in der Regel dank enormem zivilgesellschaftlichem Engagement in Form von Freiwilligenarbeit und Spendenfinanzierung.

Zum anderen zeigt sich, dass selbst dort, wo Beratungsangebote aufgebaut wurden, deren langfristige Sicherung und adäquate Ausstattung mit Ressourcen nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie den Diskriminierungsschutz. Die bestehenden Angebote sind oft das Ergebnis langjähriger zivilgesellschaftlicher Lobby- und Aufbauarbeit, bleiben jedoch finanziell fragil und politisch umstritten – nicht zuletzt, weil sie sich häufig an migrantische oder anderweitig marginalisierte Gruppen richten. In der Praxis führt dies dazu, dass bestehende Angebote sich immer wieder neu rechtfertigen müssen, permanent an ihre Kapazitätsgrenzen stossen und den Bedarf nicht decken können.

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist daher klar: Der Zugang zu Information und Beratung darf nicht vom Engagement einzelner Organisationen oder von politischer Opportunität abhängen. Vielmehr ist der Staat verpflichtet, die notwendigen Strukturen systematisch zu schaffen, zu sichern und ausreichend zu finanzieren – insbesondere in grundrechtssensiblen Bereichen und für vulnerable Gruppen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Zugang zum Recht für alle Menschen tatsächlich gewährleistet ist.