04.06.2025

Konzernverantwortungsinitiativen

Der gesetzliche Schutz von Mensch und Umwelt hat mit der wirtschaftlichen Globalisierung nicht Schritt gehalten. Auch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sind in Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung weltweit verwickelt. Die Konzernverantwortungsinitiativen 1.0 (2015) und 2.0 (2025) fordern deshalb, dass Unternehmen Massnahmen zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen verbindlich in sämtliche Geschäftsabläufe einbauen und für Verletzungen dieser Rechte haftbar gemacht werden können.

Die Kampagne «Recht ohne Grenzen», eine Koalition aus fünfzig NGOs, mündete in der Petition «Klare Regeln für Schweizer Konzerne weltweit», welche 2012 mit 135'285 Unterschriften dem Parlament unterbreitet wurde. Die Petitionäre/-innen forderten den Bundesrat und das Parlament dazu auf, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen und dafür zu sorgen, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltstandards weltweit achten. Opfer solcher Verletzungen sollten zudem die Möglichkeit erhalten, die Unternehmen und deren Niederlassungen und Zulieferer in der Schweiz auf Wiedergutmachung zu verklagen.

Da die Petition keine politische Wirkung zeigte, wurde im Jahr 2015 der Verein «Konzernverantwortungsinitiative» gegründet, dem damals 66 Organisationen angehörten, darunter auch humanrights.ch. Der Verein erarbeitete ein gleichnamiges Volksbegehren, welches er am 21. April 2015 lancierte. Am 10. Oktober 2016 reichte er die Volksinitiative mit über 120'000 gültigen Unterschriften ein. Inzwischen stehen mehr als 110 Organisationen hinter dem Verein, die erste Abstimmung scheiterte knapp am Ständemehr und eine zweite Initiative wurde Ende Mai 2025 eingereicht.


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