27.04.2006

#Folterverbot

Jede Person hat das Recht, vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe geschützt zu werden. Das Folterverbot gilt absolut und darf keinen Einschränkungen unterliegen. Trotzdem ist dieses Menschenrecht im Zusammenhang mit Haft, Polizeigewalt und Migration regelmässig massiven Eingriffen ausgesetzt.