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How to UN Committee

08.11.2023

Eine Person oder unter Umständen eine Personengruppe kann bei bestimmten UN-Ausschüssen eine Verletzung von bestimmten, in den einschlägigen Menschenrechtsverträgen anerkannten Rechten durch die Schweiz geltend machen. Unsere praktische Anleitung «How to UN Committee» (Stand Oktober 2023) erklärt, wie eine Mitteilung an einen UN-Ausschuss eingereicht wird und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Zahlreiche nützliche Informationen, Ressourcen oder Fallbeispiele sind verlinkt.

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kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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