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Vorsorgliche Massnahmen der UNO-Ausschüsse

Wiederholt ordnen UNO-Vertragsausschüsse vorsorgliche Massnahmen – sogenannte interim measures – gegen die Schweiz an. Damit sollen Personen in laufenden Verfahren vor drohenden Menschenrechtsverletzungen geschützt werden. Diese Massnahmen erweisen sich insbesondere im Asylbereich als hilfreiches Instrument zum Schutz der Menschenrechte, verdeutlichen aber auch die Unzulänglichkeiten der Schweizer Rechtspraxis. An dieser Stelle werden sortiert nach UNO-Gremium jene interim measures aufgeführt, die erfolgreich waren.

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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