humanrights.ch Logo Icon

Menschenwürdiger Freiheitsentzug

Menschenwürdiger Freiheitsentzug - Raphael K.

25.05.2021

Im August 2019 nahm sich der 25-jährige Raphael K. in einer psychiatrischen Station im Kanton Bern nach sechs Monaten Untersuchungshaft das Leben. Trotz einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie war er 23 Stunden am Tag in seiner Zelle isoliert gewesen.

Der Fall zeigt exemplarisch auf, dass das Justizsystem zu wenig Rücksicht auf verletzliche Personen nimmt. Denn eigentlich übernimmt der Staat bei Gefangenen wie Raphael K. eine besondere Schutzpflicht. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jüngst im Fall Frick vs. Schweiz festgehalten, bei dem es ebenfalls um einen Suizid in einer Gefängniszelle ging. Es stellt sich die Frage, wie insbesondere bei psychisch belasteten Gefangenen der Verpflichtung zu einem menschenwürdigen Freiheitsentzug nachgekommen wird.

Die psychische Erkrankung von Raphael K. war den Behörden bekannt, als dieser anfangs 2019 wegen verschiedener Delikte und Raufereien im Ausgang in die U-Haft des Regionalgefängnisses Bern kam. Nach mehreren Monaten in Einzelhaft liess die Staatsanwaltschaft ein psychologisches Gutachten anfertigen. Darin wurde für Raphael K. eine stationäre Massnahme (sog. «kleine Verwahrung») gefordert.

Nach monatelanger Isolationshaft verschlechterte sich Raphael K.s mentaler Zustand derart, dass er in die forensisch-psychiatrische Spezialstation Etoine überliefert werden musste. Seine Eltern erfuhren erst später davon. Nach seinem zweiten Suizidversuch verstarb er anfangs August 2019 auf der Intensivstation des Inselspitals Bern.

Aktuell laufen die Untersuchungen zum Tod von Raphael K. Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet die Schweiz, bei Todesfällen in Hafteinrichtungen eine Untersuchung der staatlichen Verantwortlichkeit einzuleiten. Eine solche Untersuchung muss unabhängig sein und darf sich nicht in der Frage erschöpfen, ob der Todesfall einer Person strafrechtlich relevant ist. Die Menschenrechte nehmen den Staat in die Verantwortung. Diese kann auch vorliegen, wenn es zu keiner strafrechtlichen Verurteilung kommt.

Die Anlaufstelle für strategische Prozessführung von humanrights.ch begleitet den Fall und unterstützt die Eltern von Raphael K. bei allfälligen weiteren Verfahrensschritten. Der Prozess ist strategisch wichtig, weil damit über diesen Einzelfall hinaus auf die Problematik im Umgang mit besonders verletzlichen Inhaftierten und der Ausgestaltung eines menschenwürdigen Freiheitsentzugs aufmerksam gemacht wird, insbesondere wenn diese Personen in Haft zu Tode kommen. Denn jedes Jahr sterben zwischen 10 und 30 Personen in Schweizer Hafteinrichtungen – und nicht immer erfolgt die notwendige Untersuchung, wie auch die Geschichte von Kilian zeigt.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr