Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Verbrechen der Aggression: die internationale Strafjustiz verfolgt Einzelpersonen, welche schwere Verbrechen begangen haben. Diese Taten berühren die internationale Gemeinschaft als Ganzes und ihre Bestrafung wahrt die universellen Menschenrechte der Opfer.
24.06.2018
Die Schweiz soll kein geschützter Ort für Völkerrechtsverbrecher sein. Aus diesem Grund schuf die Bundesanwaltschaft am 1. Juli 2012...
08.05.2012
Archivierungen und Aufzeichnungen von Menschenrechtsverletzungen und Missachtungen des Völkerrechts sind von grosser Wichtigkeit für die...
27.12.2007
Der Bundesrat hat entschieden, dass der Antirassismusartikel im Strafgesetzbuch (Art. 261bis) nicht überarbeitet wird. Er habe ein Arbeitspapier...
20.12.2007
Der Beschwerdeführer Doğu Perinçek hatte 2005 an Reden in Lausanne, Opfikon und Köniz öffentlich den Genozid von 1915 an...