humanrights.ch Logo Icon

Antirassismus-Strafnorm wird nicht revidiert 

27.12.2007

Der Bundesrat hat entschieden, dass der Antirassismusartikel im Strafgesetzbuch (Art. 261bis) nicht überarbeitet wird. Er habe ein Arbeitspapier aus dem Bundesamt für Justiz (BJ) zur Kenntnis genommen und sehe zurzeit für eine Konkretisierung der Strafnorm keinen Handlungsbedarf. Dies schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung nach der letzten Bundesratssitzung in alter Zusammensetzung. Damit ist die vom ehemaligen Justizminister Christoph Blocher angestrebte Revision vom Tisch.

Blocher hatte in seiner Amtszeit unter anderem ein Hearing zur Antirassismus-Strafnorm durchgeführt. Eingeladen waren im Mai 2007 teilweise etwas fragwürdige «Experten» aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik. Grundlage des Hearings war ein Positionspapier, das im Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet worden war. Die Antirassismus-Strafnorm sei «gesellschaftlich umstritten», steht darin. Das Positionspapier des BJ thematisiert sowohl die vollständige Streichung des Artikel 261bis, wie auch mögliche Änderungen am bestehenden Artikel, die mit Pro- und Kontrapositionen aufgelistet sind. Es verdeutlicht, dass Blocher zum einen die Revision der Bestimmung zur Leugnung von Völkermorden beabsichtigt. Erwähnt werden die Möglichkeit der Streichung des Leugnungstatbestandes aber auch die Konkretisierung des Begriffes, etwa mittels einer gesetzlichen Liste anerkannter Völkermorde oder einer Einschränkung auf den nationalsozialistischen Holocaust. Zum andern will Blocher offenbar auch erreichen, dass die Verweigerung allgemein zugänglicher Leistungen von Privaten aus rassistischen Motiven nicht mehr strafbar sein soll.

Auf der Basis der Diskussionen anlässlich des Blocher-Hearings wird das BJ nun das Positionspapier überarbeiten. Anschliessend wird der Justizminister dem Bundesrat einen Vorschlag über das weitere Vorgehen unterbreiten.

Wahlkampfthema der SVP 

In einer Pressekonferenz am 16. November 2006 hatte die SVP selbst ein Positionspapier vorgestellt, in dem sie darlegt, warum sie sich aktiv für die Streichung des Antirassismus-Artikels im Strafgesetz und die Auflösung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus einsetzen will. In dem Positionspapier wird  von der SVP ein weiteres Mal bemängelt, dass die Antirassismus-Strafnorm juristisch unklar sei, das Recht auf freie Meinungsäusserung einschränke, zu missbräuchlichen Klagen ermuntere und  gar zu aussenpolitischen Spannungen führe. Mit diesem Positionspapier hat die Partei deutlich gemacht, dass dieses Thema einen wichtigen Stellenwert in ihrer Abstimmungskampagne 2007 sein wird, wie bereits nach den Äusserungen von Justizminister Christoph Blocher im Oktober in der Türkei vermutet wurde. Doch nicht nur die SVP hofft, mit dem Thema Antirassismusstrafnorm im Wahlkampf Erfolg zu haben. Anfang August 2007 gaben die Schweizer Demokraten bekannt, dass sie für eine Initiative zur Abschaffung des Antirassismus-Artikels im Strafgesetz Unterschriften sammeln.

Blochers Provokation in der Türkei 

Mit einem provozierenden Mediencoup hatte er Anfang Oktober 2006 während eines Aufenthalts in der Türkei eine Debatte über den Antirassismusartikel 261bis im Schweizerischen Strafgesetzbuch ausgelöst. Seine Äusserungen wurden in der Schweiz teilweise heftig kritisiert. Eine Änderung der Strafnorm ist indes wenig wahrscheinlich. Weit eher ist anzunehmen, dass der Justizminister die Gelegenheit in der Türkei nutzte, um für die SVP den Wahlkampf 2007 einzuläuten und die rechten Wähler/innen zu mobilisieren. Unterdessen hat sich auch der Bundesrat gegen eine Gesetzesrevision ausgesprochen.

Er wolle die Strafnorm überarbeiten und habe im Bundesamt für Justiz dazu bereits ein Arbeitsgruppe eingesetzt, sagte Blocher den Schweizer Medien. Dies habe er auch seinem türkischen Amtskollegen Cemil Cicek gesagt. Er habe für die Position der Türkei in dieser Sache volles Verständnis, sagte Blocher. 

Erste Verurteilung wegen Leugnung des Völkermords an Armeniern 

Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei sind seit einigen Jahren getrübt. Der Grund dafür ist, dass unter anderem gegen den in der Türkei angesehenen Historiker Jusuf Halacoglu hierzulande aufgrund der Strafnorm 261bis ein Verfahren läuft. Halacoglu hatte vor rund zwei Jahren in einem Vortrag in Winterthur den Genozid der Türkei an den Armeniern im Jahre 1915 geleugnet. Aus dem gleichen Grund wurde der türkisch-nationalistische Politiker Dogu Perinçek angeklagt und im März 2007 erstinstanzlich von dem Lausanner Beirksgericht verurteilt.

Informationen zum Besuch des Justizministers in der Türkei