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Der Nachrichtendienst überwacht uns alle - Klage gegen Kabelaufklärung

14.05.2024

Die sogenannte Kabelaufklärung ist ein wesentlicher Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Mit der Kabelaufklärung kann der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und überwacht werden. Die Kabelaufklärung wurde 2017 mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert. Die Digitale Gesellschaft hat im gleichen Jahr eine Beschwerde eingereicht.

Am 25. September 2016 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung das Nachrichtendienstgesetz NDG und damit auch die Kabelaufklärung an. Das NDG sieht vor, dass «Betreiber*innen von leitungsgebundenen Netzen» (Provider) verpflichtet sind, die entsprechenden Datensignale an das Zentrum für elektronische Operationen ZEO der Armee zu liefern. Dieser «durchführende Dienst» durchsucht die Datenströme nach Stichworten und leitet die gewonnenen Informationen, die auf eine Bedrohung der inneren Sicherheit hinweisen, an den Nachrichtendienst des Bundes NDB weiter. Da die meiste Internetkommunikation der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netzwerke führt, ist von einer Massenüberwachung auszugehen.

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Der Verein Digitale Gesellschaft reichte u.a. zusammen mit Journalist*innen und Anwält*innen am Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes am 1. September 2017 beim NDB ein Gesuch ein. Dabei wurden bewusst Kläger*innen auch aus diesen beiden Berufsgruppen ausgewählt, weil sie zur Ausübung ihres Berufes sensitive Informationen über digitale Kanäle austauschen und berufliche Pflichten wie den Quellenschutz oder das Berufsgeheimnis einhalten müssen. Die Beschwerdeführenden forderten, dass der NDB keine Kabelaufklärung anwenden dürfe. Denn deren Anwendung würde ihre Grundrechte verletzen, nämlich:

Der Nachrichtendienst lehnte das Gesuch umgehend ab. Die Beschwerdeführenden reichten daraufhin 2018 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches die Beschwerde ein Jahr später abwies. Die Beschwerdeführenden gelangten ans Bundesgericht, welches am 1. Dezember 2020 in seinem Urteil (1C_377/2019) fest hielt, dass das grundsätzliche Auskunftsrecht keinen wirksamen Schutz gegen Überwachung darstelle, wie das Bundesverwaltungsgericht dargelegt hatte. Das Bundesgericht rügte aber insbesondere auch die Tatsache, dass sich das Bundesverwaltungsgericht nicht auch inhaltlich mit der Beschwerde auseinandergesetzt hatte. Nach der Zurückweisung durch das Bundesgericht muss das Bundesverwaltungsgericht nun überprüfen, ob durch die Kabelaufklärung die Grundrechte der Beschwerdeführenden Journalist*innen, Anwält*innen und Aktivist*innen verletzt werden.

Auch ohne, dass ein Urteil ergangen ist, hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft bereits ihre Wirkung entfaltet. Denn bereits drei Jahre dauert nun schon die Auseinandersetzung zwischen der Beschwerdeallianz, dem Nachrichtendienst und dem Bundesverwaltungsgericht rund um die Frage, wie die Kabelaufklärung in der Schweiz nun funktioniert. Wie der detaillierten Dokumentation der Korrespondenz auf der Webseite der Digitalen Gesellschaft und der dreiteiligen Serie der Republik zu entnehmen ist, kommt dabei Stück für Stück ans Tageslicht, dass das Versprechen des Bundesrates vor der Abstimmung zum Nachrichtendienstgesetz, dass es keine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung geben würde, alles andere als zutrifft…

Auch wenn das Ziel der strategisch geführten Beschwerde ein effektiver Grundrechtsschutz und dafür wohl die Einstellung der Kabelaufklärung ist, hat die rund um das Verfahren erfolgte Aufklärungsarbeit bereits heute einiges zur Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen können.

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
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