24.01.2024
Ein Individuum oder eine Personengruppe kann am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eine Beschwerde wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und/oder ihrer Zusatzprotokolle einreichen. Damit eine Beschwerde überhaupt behandelt wird, sind zahlreiche Zulässigkeitsvoraussetzungen, Kriterien und Formalitäten zu beachten. Unsere Anleitung «How to EGMR» (Stand Januar 2024) bietet detaillierte und umfassende Informationen dazu.
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Marianne Aeberhard
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