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Anlaufstelle strategische Prozessführung

Im Rahmen des Projekts «Zugang zum Recht» baut humanrights.ch seit Januar 2020 eine Anlaufstelle für strategische Prozessführung auf. Als strategische Prozesse werden Gerichtsprozesse bezeichnet, die gezielt eingesetzt werden, um Lücken im Menschenrechtsschutz zu schliessen. Strukturelle Menschenrechtsverletzungen werden so anhand eines konkreten Falls vor Gericht thematisiert.

Die Anlaufstelle dokumentiert strategische Fälle, um dieses Instrument der Schweizer Zivilgesellschaft bekannter zu machen. Die Fälle werden ausgewertet, um daraus zu lernen und Best Practices zu entwickeln. Die Anlaufstelle unterstützt Prozesse durch die Vernetzung und Beratung von Betroffenen, Anwält*innen, Fachstellen und NGOs und baut spezifisches Know-How auf. Langfristiges Ziel ist es, dass die Anlaufstelle strategische Fälle umfassend begleiten kann.

Was macht die Anlaufstelle?

Marianne Aeberhard, Geschäftsleiterin humanrights.ch und Projektleiterin der Anlaufstelle

Was ist ein strategischer Prozess?

Dr. iur. Vanessa Rüegger, juristische Fachexpertin der Anlaufstelle

Warum braucht es die Anlaufstelle?

lic.iur., LL.M Stephan Bernard, juristischer Fachexperte der Anlaufstelle

Finanzierung

Seniorinnen gegen den Klimawandel

04.01.26
In einem vielbeachteten Urteil entscheidet der EGMR, dass die Schweiz die Menschenrechte insbesondere älterer Menschen verletzt, weil sie zu wenig gegen den Klimawandel unternimmt. Erstmals hat somit ein internationales Gericht verbindlich entschieden, dass die Menschenrechte verletzt werden, wenn ein Staat zu wenig tut im Kampf gegen den Klimawandel. Die Reaktion der Regierung und des Parlaments zeigt allerdings, dass es noch ein weiter Weg ist, bis die Schweiz den Urteilsspruch tatsächlich umsetzen wird.
In einem vielbeachteten Urteil entscheidet der EGMR, dass die Schweiz die Menschenrechte insbesondere älterer Menschen verletzt, weil sie zu wenig gegen den Klimawandel unternimmt. Erstmals hat somit ein internationales Gericht…

Wa Baile: Rassistisches Profiling

08.12.25
Im Jahr 2015 wird Mohamed Wa Baile am Zürcher Hauptbahnhof von der Polizei zur Identitätskontrolle angehalten. Er verweigert, sich auszuweisen, da er vermutet, dass es sich um Racial Profiling handelt. Aufgrund seiner Kooperationsverweigerung wird Wa Baile eine Busse auferlegt. Er entscheidet sich, gegen diesen Entscheid vorzugehen. Nach-dem er damit auf allen gerichtlichen Ebenen in der Schweiz gescheitert ist, gibt ihm der EGMR recht: Mohamed Wa Baile wurde durch die Handlungen der Schweiz diskriminiert. Doch auch hier zeigt sich: Eine Verurteilung bedeutet noch keine Umsetzung des Urteils.
Im Jahr 2015 wird Mohamed Wa Baile am Zürcher Hauptbahnhof von der Polizei zur Identitätskontrolle angehalten. Er verweigert, sich auszuweisen, da er vermutet, dass es sich um Racial Profiling handelt. Aufgrund seiner…

Julian P.: Streichung des Geschlechtseintrags

25.11.25
In Berlin liess Julian P. den Vornamen ändern und den Geschlechtseintrag im Personenregister streichen. Die Behörden im Heimatkanton Aargau weigerten sich, die Streichung des Geschlechtseintrag anzuerkennen. In einem historischen Urteil erklärte das Aargauer Obergericht diese Entscheidung für ungültig, wurde jedoch vom Bundesgericht wieder zurückgepfiffen.
In Berlin liess Julian P. den Vornamen ändern und den Geschlechtseintrag im Personenregister streichen. Die Behörden im Heimatkanton Aargau weigerten sich, die Streichung des Geschlechtseintrag anzuerkennen. In einem historischen…

Jeanne K.: Diskriminierende Steuererklärung

10.09.25
Jeanne K. blitzte bei der Steuerverwaltung Bern ab, als sie eine geschlechtsneutrale Steuererklärung forderte, in welcher nicht automatisch der Ehemann Träger des Steuerdossiers ist. Da auch das Gericht darin keine rechtliche Ungleichbehandlung sieht, sollen nun politische Vorstösse zu einer diskriminierungsfreien Steuerpraxis führen.
Jeanne K. blitzte bei der Steuerverwaltung Bern ab, als sie eine geschlechtsneutrale Steuererklärung forderte, in welcher nicht automatisch der Ehemann Träger des Steuerdossiers ist. Da auch das Gericht darin keine rechtliche…

Hans G.: Diskriminierung im Militärdienst

25.08.25
Hans Glor zog eine Beschwerde durch alle Gerichtsinstanzen der Schweiz, um vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Diskriminierung im Militärdienst geltend zu machen.
Hans Glor zog eine Beschwerde durch alle Gerichtsinstanzen der Schweiz, um vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Diskriminierung im Militärdienst geltend zu machen. Hans Glor konnte die…

Mike ben Peter: Racial Profiling mit Todesfolge

15.07.25
Am 28. Februar 2018 starb Mike ben Peter in Lausanne nach einer Polizeikontrolle. Polizisten wollten ihn wegen des Verdachts auf Drogenhandel festnehmen. Dabei kam es zu einem Einsatz von Pfefferspray und körperlicher Gewalt, in dessen Folge ben Peter in Bauchlage fixiert wurde. Mehrere Polizisten knieten und lagen minutenlang auf ihm in Bauchlage, in einer Position, die selbst in Polizeihandbüchern als lebensgefährlich beschrieben wird. Mike ben Peter erlitt einen Herzstillstand. Er verstarb am nächsten Morgen.
Am 28. Februar 2018 starb Mike ben Peter in Lausanne nach einer Polizeikontrolle. Polizisten wollten ihn wegen des Verdachts auf Drogenhandel festnehmen. Dabei kam es zu einem Einsatz von Pfefferspray und körperlicher Gewalt, in…

R. Howald Moor: Gerechtigkeit für Asbestopfer

17.03.25
Die Schweizer Gerichte liessen Renate Howald Moor abblitzen, als sie Schadenersatz für die durch Asbest provozierte Krebserkrankung ihres Mannes forderte. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihr recht und verurteile die Schweizer Justiz, die auf der Verjährungsfrist gepocht und so den Hinterbliebenen von Asbestopfern ihren Anspruch auf Schadenersatz abgesprochen hatte.
Die Schweizer Gerichte liessen Renate Howald Moor abblitzen, als sie Schadenersatz für die durch Asbest provozierte Krebserkrankung ihres Mannes forderte. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihr…

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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