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Meinungsäusserungsfreiheit

Einsatz für die Meinungsäusserungsfreiheit

01.09.2020

Der Journalist Daniel Monnat gelangte bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), um seine Meinungsäusserungsfreiheit durchzusetzen.

Daniel Monnat hatte als Journalist beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen «Télévision suisse romande» 1997 den Dokumentarfilm «Die verlorene Ehre der Schweiz» produziert. Darin wurde die Haltung der Schweiz zu Nazideutschland im Zweiten Weltkrieg kritisch hinterfragt. Die Ausstrahlung löste emotionale Reaktionen aus, unter anderen, da sie mit der Krise um die nachrichtenlosen jüdischen Konten auf Schweizer Banken zusammenfiel. Die Reportage wurde als einseitig und voreingenommen bezeichnet; es folgte eine Klage bei der unabhängigen Schweizerischen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Daraufhin wurde die Zweitausstrahlung verboten und der Film rechtlich gesperrt.

Monnat wehrte sich gegen diese Zensur; blitze aber beim Bundesgericht mit Rekursen ab. Dann wandte er sich an den EGMR in Strassburg und machte geltend, dass mit dem Verbot der Veröffentlichung seines Filmes seine Meinungsäusserungsfreiheit verletzt werde. Der Gerichtshof bestätigte dies am 21. September 2006 einstimmig als Verletzung des Art. 10 der EMRK; der Film basiere auf seriösen historischen Recherchen. Der EGMR hob das Verbot auf.

Monnat sah die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – und damit das Ergebnis des strategischen Prozesses – nicht nur als persönlichen Sieg an. Ohne die Aufhebung der Zensur hätten auch andere Journalist*innen der öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr kritisch über die Schweizer Geschichte recherchieren können, meint er.

Mehr zum Thema Medienfreiheit in der Schweiz finden Sie hier auf unserer Informationsplattform.

Dieser Fall ist auch Teil unserer Ausstellung «Meine Geschichte – mein Recht». Hier finden Sie das Porträt von Daniel Monnat inklusive Videointerview.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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