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Diskriminierung im Militärdienst

Diskriminierung im Militärdienst

03.09.2020

Hans Glor zog eine Beschwerde durch alle Gerichtsinstanzen der Schweiz, um vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Diskriminierung im Militärdienst geltend zu machen.

Glors Sohn Sven wollte 1997 als junger Mann unbedingt seinen Militärdienst leisten und sich dort zum Lastwagenfahrer ausbilden lassen. Da er an Diabetes erkrankt war, wurde er jedoch für untauglich erklärt. Er wurde weder im Militär noch im Zivildienst zugelassen, obwohl er gerne einen Dienst geleistet hätte. Stattdessen wurde er verpflichtet, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu bezahlen. Dies empfanden Sven und Hans Glor als unfair – sie schrieben zahlreiche Briefe an Politiker*innen und Behörden, jedoch erfolglos.

Hans Glor konnte die Ungerechtigkeit nicht ertragen und entschied sich, vor Gericht zu gehen. Ihm war von Anfang an bewusst, dass er wohl bis an den EGMR gelangen müsste. Dazu musste er aber zuerst alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen. 2004 wies das Bundesgericht seine Beschwerde mit der Begründung ab, dass Personen mit einem Invaliditätsgrad von weniger als 40 Prozent – wie Sven Glor – Wehrpflichtersatz zahlen müssten.

Ohne rechtlichen Beistand zog Hans Glor den Fall vor den EGMR in Strassburg. 2009 folgte das erfreuliche Urteil: das Gericht befand, dass die Zahlung der Ersatzpflicht diskriminierend sei. Es sollte möglich sein, leicht behinderten Personen entweder in der Armee eine Funktion anzubieten, die sie trotz ihrem Gebrechen ausüben können, oder aber sie zum Zivildienst zuzulassen, so die Argumentation des EGMR.

Die Schweiz legte Rekurs gegen diesen Entscheid ein. Dieser wurde abgelehnt und die Schweiz musste ihre Rechtsprechung anpassen. Dank dem Einsatz von Hans Glor haben leicht behinderte Männer seither die Wahl zwischen Militärdienst oder Ersatzzahlungen.

Obwohl das Urteil seinem mittlerweile erwachsenen Sohn nicht mehr viel nützt, ist Hans Glor zufrieden. Es ging ihm – typisch für einen strategischen Prozess – nicht um den Einzelfall, sondern um das Prinzip der Gleichbehandlung in einer demokratischen Schweiz.

Weitere Informationen zu diesem Urteil des EGMR finden Sie hier.

Dieser Fall ist auch Teil unserer Ausstellung «Meine Geschichte – mein Recht». Hier finden Sie das Porträt von Hans Glor inklusive Videointerview.

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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