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Motarjemi vs. Nestlé

Motarjemi vs. Nestlé: Ein Kampf für die öffentliche Gesundheit, Menschenrechte und Meinungsäusserungsfreiheit

13.02.2023

Yasmine Motarjemi kämpfte jahrelang allein gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, den multinationalen Konzern Nestlé. Nach einem mehr als zehn Jahre dauernden Prozess entschied das Berufungsgericht des Kantons Waadt im März 2020 zu ihren Gunsten und verurteilte Nestlé im Januar 2022.

Motarjemi hatte Nestlé wegen systematischen Mobbings angeklagt. Dahinter steckte aber mehr: die Managerin hatte zahlreiche Mängel in der Lebensmittelsicherheit des Konzerns aufgedeckt, die von Kadermitgliedern ignoriert worden waren.

Das Arbeitsverhältnis zwischen Nestlé und Motarjemi begann im Jahr 2000, als der Konzern die Expertin für Lebensmittelsicherheit bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abwarb. Motarjemi stieg als «Global Food Safety Manager» bald weit nach oben in der Hierarchie der internen Lebensmittelkontrolle. In den ersten Jahren ihrer Anstellung wurde sie stets für ihre gute Arbeit gelobt.

Bereits kurz nach Stellenantritt stellte Motarjemi zahlreiche Missstände und Lücken im Management der Lebensmittelsicherheit fest. 2003 entdeckte sie schockiert, dass Babybiscuits von Nestlé nicht vom Markt genommen wurden, obwohl zahlreiche Reklamationen wegen Erstickungsgefahr vorlagen. Auch warnte sie vor weiteren Missständen, wie dem nachlässigen Umgang mit chemischen Schadstoffen, insbesondere dem Melamin. Ihre Hinweise und Warnungen wurden von Vorgesetzten aber nicht angehört. Motarjemi stellte dies in Zusammenhang mit einer neuen Regel des Unternehmens, die Boni für Manager an Produktrückrufe koppelte. Dadurch seien Manager wohl davon abgebracht worden, kontaminierte Produkte zurückzurufen und allenfalls auch angespornt worden, hartnäckige Mitarbeiter*innen zu schikanieren und zu entlassen, hält Motarjemi in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden von Nestlé, Marc Ulf Schneider, fest. 

Genau dieses Schicksal erlitt sie nach ihrer Kritik: sie wurde von ihrem Vorgesetzen gemobbt und erniedrigt. Zu wichtigen Meetings lud er sie nicht mehr ein. Erfolglos forderte Motarjemi eine Überprüfung des Managements der Lebensmittelsicherheit, d.h. ihrer eigenen Abteilung. Stattdessen wurde eine fehlerhafte und voreingenommene Untersuchung des Mobbings durchgeführt, das sie vor über drei Jahren an Personalabteilung und Konzernleitung gemeldet hatte.

Im Juli 2010 wurde Motarjemi schliesslich fristlos und ohne Begründung entlassen. Seither ist sie psychisch stark angeschlagen und kann nicht mehr arbeiten. Trotzdem klagte sie Nestlé 2011 vor Gericht wegen Mobbing an. Die Rechtsabteilung des Grosskonzerns legte immer wieder Rekurs ein, wodurch der Prozess um Jahre verzögert wurde. Im Dezember 2015 mussten der CEO von Nestlé (Paul Bulcke) und der CEO von Nespresso (Jean-Marc Duvoisin) sowie zwei weitere Generaldirektoren von Nestlé vor Gericht antraben, was international für Schlagzeilen sorgte.

Am 7. Januar 2020 hielt das Waadtländer Kantonsgericht in zweiter Instanz schliesslich fest, dass die Klägerin von ihren Vorgesetzten auf «hinterhältige Art und Weise» gemobbt worden sei mit der Konsequenz, dass die berufliche Karriere der Klägerin zerstört und ihr psychisches Wohlbefinden massiv beeinträchtigt sei. Das Gericht erkannte an, dass die Untersuchung des Mobbings durch das Management irreführend war und dass den Warnungen von Motarjemi nicht nachgegangen worden war. 

Nestlé rekurrierte auch gegen diesen Entscheid – verlor jedoch vor Bundesgericht. Das oberste Schweizer Gericht wies den Fall im März 2020 zur Berechnung der Entschädigungszahlungen wieder an das erstinstanzliche Gericht zurück. Im Januar 2023 wurde bekannt, dass Nestlé gegen diese Entscheidung keine Berufung einlegt. Man wolle einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit ziehen, so das Unternehmen. Nestlé muss Motarjemi nun zwei Millionen Franken für den Lohnausfall, 100'000 Franken Anwalts- und Gerichtskosten sowie einen symbolischen Franken Genugtuung bezahlen. Im ausführlichen Interview mit humanrights.ch spricht Yasmine Motarjemi im März 2023 über das Urteil und die Hintergründe des Prozesses. 

Neben den Klagen an die Schweizer Justizbehörden hat Motarjemi auch Regulierungs- und Gesundheitsbehörden von Frankreich, den USA und der EU über ihre Erfahrungen in Kenntnis gesetzt, jedoch erhielt sie nirgends Unterstützung. Währenddessen kam es zu weiteren Vorfällen: Im 2022 war Nestlé in Frankreich mit einer Lebensmittelvergiftung mit 55 Betroffenen konfrontiert, die zum Tod von zwei Kindern im Alter von zwei und acht Jahren führte. Motarjemi meint dazu, dass sie eine der wenigen Wissenschaftlerinnen sei, die überhaupt je solche Fehler analysiert hätten.

Insgesamt hat Motarjemi bis heute rund eine Million Franken aus eigenen Mitteln in die Gerichtsverfahren investiert und sich so finanziell ruiniert. Zum Gerichtsstreit mit Nestlé kam ein Schiedsverfahren mit ihrer Rechtsschutzversicherung AXA dazu. An diese hatte sich Motarjemi gewandt, als Nestlé ihren Beanstandungen nicht nachgehen wollte. AXA sicherte ihr Unterstützung zu und beauftragte einen auf Whistleblowing spezialisierten Anwalt. Als sich dieser mit einem Brief an die Geschäftsleitung von Nestlé wandte und um ein Treffen bat, wurde Motarjemi ohne Reaktion auf das Schreiben entlassen. Motarjemi wollte daraufhin eine Klage einreichen und geriet dadurch in einen Konflikt mit AXA, die auf eine aussergerichtliche Einigung bestand. Motarjemi gewann das Schiedsverfahren gegen AXA auf Bundesebene, nachdem AXA Berufung eingelegt hatte. Dadurch war AXA gezwungen, Gerichtskosten im Rahmen von rund 250'000 Franken für das Verfahren gegen Nestlé zu finanzieren. AXA weigerte sich jedoch, die Kosten des eigenen Schiedsverfahrens zu tragen und lehnte Motarjemi als Kundin für zukünftige Rechtsstreitigkeiten ab. Das hatte Konsequenzen, den Nestlé hatte weitere Verfahren gegen Motarjemi eingeleitet, z.B. durch den Nestlé Pensions-Fonds. Auch dieses Verfahren gewann Motarjemi im 2015, wobei das Sozialversicherungsgericht festhielt, dass Yasmine Motarjemi eine aufrichtige Person mit überdurchschnittlichem Verantwortungsbewusstsein sei.

Brisantes Detail: Im 2012, d.h. während des Schiedsverfahrens, hatte Nestlé den CEO von AXA, Henri de Castries, als Verantwortlicher für die Unternehmensprüfung in den Verwaltungsrat geholt.

Für ihren Mut, Missstände anzuprangern und gegen den mächtigen Nahrungsmittelkonzern Nestlé vorzugehen, war Yasmine Motarjemi für den Prix Courage des Beobachters nominiert, wurde jedoch vom Publikum nicht gewählt.

NGOs und Zivilpersonen werfen Nestlé seit vielen Jahren eine gegenüber Menschen und Umwelt rücksichtslose und profitgierige Unternehmensstrategie vor. Zahlreiche Skandale um Lebensmittel sowie Nestlés Aneignungsstrategie natürlicher Ressourcen in Entwicklungsländern sorgen weltweit immer wieder für Schlagzeilen. Der Grosskonzern konnte aber in der Vergangenheit selten zur Verantwortung gezogen werden. Umso bemerkenswerter ist es, dass Yasmine Motarjemi dies jetzt und v.a. in der Schweiz mit diesem strategischen Prozess gelungen ist.

Yasmine Motarjemis Geschichte ist vom Theater Neumarkt in Zürich als dokumentarisches Stück mit dem Titel «Whistleblowerin/Elektra» inszeniert worden. Hier finden Sie die Aufzeichnung.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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