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Diskriminierende Steuererklärung

08.11.2021

Jeanne K. blitzte bei der Steuerverwaltung Bern ab, als sie eine geschlechtsneutrale Steuererklärung forderte, in welcher nicht automatisch der Ehemann Träger des Steuerdossiers ist. Nun muss sich das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit dem Steuerformular auseinandersetzen und entscheiden, ob die Praxis der Steuerverwaltung Frauen diskriminiert.

Jeanne K. wohnt mit ihrer Familie in Biel und ist Hauptverdienerin der Familie, ihr Ehemann kümmert sich mehrheitlich um die Kinder. Jeanne K. ist in der Familie auch zuständig für die Steuererklärung. Jedes Jahr wird sie als Hauptverdienerin auf dem Formular mit «Ehemann» angesprochen. Wie in den meisten Kantonen läuft im Kanton Bern die gemeinsame Steuererklärung von verheirateten Paaren automatisch unter der Steuernummer des Ehemanns. Der Ehemann ist Halter des Steuerdossiers und wird als erste Person angesprochen. Diese Ungleichbehandlung in Steuerangelegenheiten zeigt sich nicht nur symbolträchtig bei der Anrede im Formular, sie hat auch unmittelbare diskriminierende Folgen.

So kann Jeanne K. ohne die Einwilligung ihres Ehemanns keine Fristenerstreckung oder Rechnungen über Rückzahlungen verlangen. Für Rückvergütungen darf sie nur das Konto des Ehemannes oder ein gemeinsames angeben, ihr privates Bankkonto wurde abgelehnt. Die Behörden interessiert all dies gänzlich wenig. Selbst nach mehreren Anfragen weigert sich das Berner Steueramt, die auf den Mann zugeschnittenen Standardabläufe zu revidieren.

Familie K. entschied sich, gerichtlich gegen diese Ungleichbehandlung vorzugehen. Sie hat Beschwerde beim Berner Verwaltungsgericht eingereicht. Unterstützt wird sie dabei von der Anwältin und Alt-Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Dass die Behörden sich weigern, der Ehefrau das Steuerdossier zu übertragen, verstosse gegen das Diskriminierungsverbot der Berner Kantonsverfassung, der Bundesverfassung sowie gegen Verpflichtungen, die aus der UNO-Frauenrechtskonvention resultieren, so Kiener Nellen. Die Familie ist entschlossen, ihr Anliegen bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen, wenn die Schweiz das Diskriminierungsverbot gegenüber Frauen nicht respektiert.

Wie oft in strategischen Prozessführungen hat Familie K.’s Fall bereits politische Wellen geschlagen, bevor überhaupt ein Gerichtsurteil gefällt wurde. Verschiedene Kantone überprüfen ihre Praxis bezüglich der Steuerdossiers verheirateter Paare. So entschied der Kanton Basel-Stadt, die Software zur Erfassung der Steuererklärung zu revidieren. Und auch die Steuerbehörde des Kantons Zürich macht zaghafte Schritte in Richtung Gleichberechtigung vor dem Fiskus. Auf Bundesebene fordert eine Interpellation das Eidgenössische Finanzdepartement auf, die Gleichstellung von Verheirateten in Steuerverfahren auf kantonaler Ebene durchzusetzen.

Mehr zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung lesen Sie in unserem Dossier zur Gleichstellung der Frau.

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
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Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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