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Berner Polizeigesetz

Das revidierte Berner Polizeigesetz

20.02.2023

Die Totalrevision des Polizeigesetzes des Kantons Bern war ein langwieriger Prozess. Zum Schluss erfolgte eine Beschwerde ans Bundesgericht, um die Missachtung einiger Grundrechte zu verhindern.

Am 27. März 2018 hatte der Grosse Rat des Kantons Bern die Revision des Gesetzes beschlossen. Da das neue Gesetz aber einige grundrechtlich heikle Bereiche berührte, ergriff ein Komitee bestehend aus linken Parteien und Fahrenden-Organisationen das Referendum. Konkret wurden folgende Bestimmungen kritisiert: die Einführung der Kostenüberwälzung auf Organisator*innen von Demonstrationen im Falle von gewalttätigen Ausschreitungen, die neuen Regelungen zur Wegweisung und Fernhaltung von Fahrenden sowie die neuen, sehr weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Polizei. Das Referendum kam zustande, wurde jedoch am 10. Februar 2019 von der Berner Stimmbevölkerung abgelehnt – und somit das neue Polizeigesetz gutgeheissen.

Daraufhin legte das Komitee – mit ähnlicher Besetzung wie beim Referendum – Beschwerde gegen diese einzelnen Bestimmungen des Polizeigesetzes beim Bundesgericht in Lausanne ein. Zu den Beschwerdeführenden gehörte neben den Demokratischen Jurist_innen Bern, der Gesellschaft für bedrohte Völker und weiteren Organisationen auch humanrights.ch. Beantragt wurde eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle.

Am 29. April 2020 hat das Bundesgericht die Beschwerde in zahlreichen Punkten gutgeheissen. Das sogenannte «Lex Fahrende» wurde vollumfänglich aufgehoben. Das Bundesgericht teilt die Kritik der Beschwerdeführenden, wonach die neuen Bestimmungen die Minderheit der Fahrenden diskriminiere und einige Grundrechte verletze (insb. das Recht auf Wohnen). Weiter wurde die Norm aufgehoben, welche die Verfügung einer Wegweisung oder Fernhaltung zwingend mit einer Strafdrohung versehen hätte. Damit verbessert sich die Situation betreffend Wegweisungen im Allgemeinen – nicht nur für Fahrende.

Auch bei den neuen Bestimmungen zur polizeilichen Überwachung folgte das Bundesgericht den Beschwerdeführenden und hob die entsprechende Norm auf. Der Einsatz von technischen Überwachungsgeräten ohne jeglichen Tatverdacht stelle einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, so die geteilte Argumentation.

Nur in einem Punkt ist das Bundesgericht nicht auf die Bedenken der Beschwerdeführenden eingegangen: es sieht die Demonstrationsfreiheit durch die Überwälzung von Polizeikosten an Demonstrationsveranstalter*innen nicht bedroht und befürchtet auch keinen Abschreckungseffekt hinsichtlich der Durchführung von Demonstrationen durch die neue Bestimmung. Im Februar 2023 wurde eine Kostenüberwälzung auf Demonstrierende in der Stadt Bern erstmals rechtskräftig.

humanrights.ch hat sich in diesem Fall zum ersten Mal als Partei an einer Beschwerde beteiligt. Damit ist dies der erste sogenannte strategische Fall, den wir im Rahmen der Anlaufstelle für strategische Prozessführung unterstützt haben. Eine abstrakte Normenkontrolle ist typischerweise ein strategischer Prozess, da dadurch ein Gesetz auf seine Grundrechtskonformität überprüft wird.

Ausführlichere Infos zum revidierten Polizeigesetz finden Sie hier auf unserer Informationsplattform. Den Kommentar von humanrights.ch zur Grundrechtskonformität des Gesetzes lesen Sie hier.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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