04.03.2021
Da es in der Schweiz bis 2021 keinen Vaterschaftsurlaub gab, wollte eine junge Familie diesen ab 2012 mit einem Musterprozess durch alle Instanzen erstreiten.
Der Vater bezog nach der Geburt des zweiten Kindes unbezahlte Ferien und stellte am 3. September 2012 bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern Antrag auf eine Entschädigung für einen Urlaub von sechs Wochen. Er beanspruchte einen Vaterschaftsurlaub analog zum gesetzlich verankerten Mutterschaftsurlaub. Das Gesuch wurde am 25. September 2012 abgelehnt, ebenso die darauffolgende Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Schliesslich entschied auch das Bundesgericht am 15. September 2014, dass keine Erwerbsersatzentschädigung für Vaterschaftsurlaub gesprochen werde, da dies im Gesetz nicht vorgesehen sei und nur durch den Gesetzgeber geändert werden könne.
Der strategische Prozess war insofern jedoch trotzdem erfolgreich, da er eine breite öffentliche Debatte auslöste und politische Bestrebungen für einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub anstiess. Bezeichnend für diesen Prozess ist die starke Vernetzung und Unterstützung, auf welche der Beschwerdeführer zurückgreifen konnte. Er wurde u.a. von einem eigens dafür gegründeten Verein, den Organisationen männer.ch und alliance F, dem renommierten Kinderarzt Remo Largo, den Juristinnen Schweiz sowie diversen Palamentarier*innen aus allen grossen Parteien unterstützt, zum Teil auch finanziell.
Der strategische Prozess für den Vaterschaftsurlaub ist auch Thema in Folge 8 unseres Podcasts «Artikel Sieben»:
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