Vision
humanrights.ch verfolgt die Vision einer Schweiz, in der die Grund- und Menschenrechte ein tragender Wert für Gesellschaft und Politik sind und diese massgeblich prägen:
- Die zentrale Bedeutung von Grund- und Menschenrechten ist gesellschaftlich anerkannt.
- Grund- und Menschenrechte sind im Alltagsbewusstsein verankert.
- Die Schweiz verfolgt eine aktive, kohärente Menschenrechtspolitik im In- und Ausland.
- Grund- und menschenrechtliche Standards werden von den rechtsetzenden und –anwendenden Instanzen beachtet, geschützt und umgesetzt.
- Grund- und Menschenrechte sind im Einzelfall durchsetzbar.
Selbstverständnis
- humanrights.ch versteht sich als unabhängige, professionell handelnde Fachorganisation, die politisch, institutionell und ideologisch ungebunden ist.
- humanrights.ch ist Teil der Zivilgesellschaft und entwickelt bei Bedarf kritische Korrektive zum staatlichen Handeln.
- humanrights.ch erschliesst einen Zugang zum gesamten Spektrum der geltenden Menschenrechte und ihrer Bedeutung für die Praxis.
Vereinsziele
- humanrights.ch trägt zur Anerkennung, Umsetzung und Durchsetzung von allen international geltenden Menschenrechte in der Schweiz und von der Schweiz aus bei.
- humanrights.ch entwickelt in der tagespolitischen Auseinandersetzung Positionen und Haltungen zugunsten derjenigen Personen, welche von einer übermässigen Einschränkung ihrer Grund- und Menschenrechte betroffen sind.
- humanrights.ch entwickelt Instrumente und Angebote, welche das Bewusstsein für die Menschenrechte und die damit verbundene Verantwortung von gesellschaftlich relevanten Akteuren in der Zivilgesellschaft, der Politik und der staatlichen Verwaltung stärken.
- humanrights.ch verteidigt die geltenden Grund- und Menschenrechte gegenüber allen Angriffen auf politischer Ebene.
Arbeitsbereiche
Um diese Ziele zu erreichen, sind für humanrights.ch insbesondere die folgenden Arbeitsbereiche wichtig:
- Information / Sensibilisierung
- Bildung
- Beratung
- Monitoring: Analysen, Stellungnahmen, Lobbying
- Koordination / Vernetzung / Zusammenarbeit
Im Folgenden einige Erläuterungen zu den genannten Arbeitsbereichen. Die Erläuterungen beziehen sich auf die Menschenrechtsarbeit in der Schweiz im Allgemeinen, ungeachtet der konkreten Aktivitäten von humanrights.ch:
Information / Sensibilisierung
Die Informationsarbeit stellt das nötige Wissen über Geltung und Umsetzung der Grund- und Menschenrechte in der Schweiz sowie über die internationalen Institutionen des Menschenrechtsschutzes bereit.
Die Sensibilisierungsarbeit handelt von der Bedeutung der Grund- und Menschenrechte in unterschiedlichen praktischen Zusammenhängen, befähigt für sachgerechte Interpretation und Anwendung des Wissens in der Praxis und stärkt die zugrundeliegende ethische Haltung.
Bildung
Die Bildungsarbeit baut auf Information und Sensibilisierung auf und vertieft diese in unterschiedlichen Bildungsbereichen auf eine pädagogisch und didaktisch angemessene Weise. Dabei werden die erprobten Erkenntnisse und Manuale der Menschenrechtsbildung angewandt, wie sie auf internationaler Ebene erarbeitet wurden.
Beratung
Menschenrechtsschutz ist eine komplexe Angelegenheit, welche Fragen des Rechts, der Politik, der Ethik etc. berührt. Entsprechend gross ist der Bedarf an Beratung bei ganz unterschiedlichen Gruppen: Betroffene aller Art, Lernende, rechtsanwendende Behörden etc. Beratung umfasst je nach Kontext die Vermittlung von Informationen, Wissen, Know How oder auch das psychosoziale Empowerment.
Monitoring: Analysen, Stellungnahmen, Lobbying
Die Umsetzung der Grund- und Menschenrechte in der Schweiz wird verfolgt, beobachtet und analysiert. Entscheide, Entwicklungen, Politiken werden beurteilt und kritisch gewürdigt. Dabei werden Verbesserungspotenziale identifiziert. Die Publikation der Einschätzungen ist ein Beitrag zur Meinungsbildung. Auf die Politik und die rechtsanwendenden Behörden wird aktiv eingewirkt, um Verbesserungen einzufordern (Lobbying).
Koordination / Vernetzung / Zusammenarbeit
Zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten ihre Anliegen mit mehr Nachdruck und Erfolg, wenn sie sich im Hinblick auf bestimmte gemeinsame Zielsetzungen zusammentun und Koalitionen bilden. Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft der Organisationen, in ihrem Kernbereich die Initiative zu übernehmen und koordinierende oder vernetzende Funktionen wahrzunehmen.
Vom Vorstand von humanrights.ch angenommen im April 2013