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Nasar M.: Ohne Urteil im Gefängnis

16.09.2019

Der Fall von Nasar M. ist Teil eines grossen, komplexen Prozesses der Thurgauer Staatsanwaltschaft, der für viele Schlagzeilen sorgte. Ausgangspunkt des Prozesses war der Tod von Peter Gubler. Der 53-jährige wurde am 20. November 2010 im thurgauischen Kümmertshausen leblos aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf und ging bald davon aus, dass eine Kurdenmafia rund um den angeblichen Kopf der Gruppe – Nasar M. – Peter Gubler umgebracht hatte. Grund dafür sollte ein Streit um Nasar M.s Menschenschmuggeleien gewesen sein.

Nasar M. wurde für den Auftraggeber des Mordes gehalten und deshalb wegen vorsätzlicher Tötung und zudem wegen Drogenhandel und Erpressung von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Sie beantragte eine Strafe von zwanzig Jahren Gefängnis mit anschliessender Verwahrung.

Im März 2015 nahm der Fall jedoch durch ein Bundesgerichtsurteil eine überraschende Wende: Die beiden verantwortlichen Staatsanwält*innen wurden in den Ausstand geschickt. Es war aufgeflogen, dass sie sich heimlich mit einem Beschuldigten getroffen und ihn zum Kronzeugen aufgebaut hatten. Dessen bereits gefälltes, vergleichsweise sehr mildes Urteil wurde daraufhin aufgehoben.

Ein neuer Staatsanwalt übernahm den Fall, seine Anklageschrift basierte jedoch mehrheitlich auf der Arbeit seiner Vorgänger*innen. Im Prozess wurde bald klar, dass der Kronzeuge selber am Tatort und vermutlich der Haupttäter gewesen war. Am 23. Januar 2018 wurde er vom Bezirksgericht Kreuzlingen als Hauptschuldiger verurteilt. Alle anderen Hauptangeklagten – inklusive Nasar M. – wurden in Bezug auf die Tötung freigesprochen. Wegen Erpressung, Schleppertätigkeiten und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde Nasar M. letztlich trotzdem zu 14 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt.

Während alle anderen Angeklagten des Falls, auch der Haupttäter, auf freiem Fuss sind, sitzt Nasar M. seit Anfang 2012 ununterbrochen in Haft. Sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Juristisch gesehen ist er nicht mehr Untersuchungshäftling, aber auch noch nicht im regulären Strafvollzug, also irgendwo dazwischen.

Nasar M. war schon in fast jeder Strafvollzugsanstalt der Schweiz. Er ist ein schwieriger Insasse; klagt oft über gesundheitliche Probleme und verweigert die Arbeit. Er selbst erlebt die Haftbedingungen als sehr unmenschlich, erzählt er David Mühlemann von der Beratungsstelle Freiheitsentzug. Über drei Jahre sass er durchgehend in Einzelhaft, und später wurde ihm diese immer wieder als Disziplinierarmassnahme verhängt. Er hatte während der Zeit keinen Kontakt mit anderen Menschen und durfte nicht einmal mit dem Gefängnispfarrer sprechen. Und dies obwohl die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter schreibt, dass eine längere Einzelhaft ein grosses Risiko eines ernsthaften und unwiderruflichen Schadens auf den Insassen mit sich bringt. Dass dies bei Nasar M. wohl eingetroffen ist, zeigt sich an seinen mehreren langen Hungerstreiks. Er äusserte bereits mehrmals, dass er sterben wolle.

Ausführliche Reportage der Wochenzeitung (Woz) 29/19 zum Fall lesen

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Livia Schmid
Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug

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