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Solidaritätsdelikt

Das Solidaritätsdelikt von Anni Lanz

15.04.2021

Die langjährige Flüchtlingshelferin Anni Lanz wurde im Alter von 74 Jahren vom Bundesgericht verurteilt, weil sie einem Geflüchteten aus Afghanistan in einer Notsituation geholfen hatte. Die Schweizer Behörden quittierten sie mit einem Strafbefehl und stempelten die Menschenrechtsverteidigerin als Schlepperin ab. Lanz wollte diese Kriminalisierung ihrer Solidarität nicht hinnehmen und ergriff den Rechtsweg.

In der Ausschaffungshaft des Basler Bundesasylzentrums lernte Anni Lanz, Aktivistin bei “Solidarité sans Fronières”, einen abgewiesenen Afghanischen Asylsuchenden kennen. Der Mann war psychisch stark angeschlagen; er litt an einer posttraumatischen Belastungsstörung und war suizidgefährdet. Obwohl in einem psychologischen Gutachten explizit gefordert wurde, den Asylsuchenden nicht aus seiner Familie in der Schweiz zu reissen, wurde der Mann im Dublin-Verfahren nach Italien zurückgeschafft. In Italien bekam er keine adäquate Betreuung, im Gegenteil, Anni Lanz erfuhr, dass der angeschlagene Afghane bei Minustemperaturen im Freien übernachten musste. Kurzerhand entschied sie sich, nach Domodossola zu fahren und den Asylsuchenden zurück in die Schweiz zu seiner Familie zu bringen. Am Grenzübergang wurden die zwei angehalten und kontrolliert. Lanz wurde ein Strafbefehl ausgestellt und der Asylsuchende wurde zurück nach Italien geschickt. Dort wurde er, nachdem er versucht hatte sich das Leben zu nehmen, in eine psychiatrische Klink eingewiesen.

Lanz wurde gebüsst, da sie gegen Art. 116 Absatz 2 des Ausländer- und Integrationsgesetz verstossen hatte. Die Rentnerin habe sich der Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise strafbar gemacht, so der Vorwurf. Die Zivilgesellschaft kritisiert dieses sogenannte Solidaritätsdelikt schon seit längerem. Eigentlich sollten mit diesem Tatbestand Schlepperbanden bestraft werden. Doch das Gesetz verurteilt pauschal alle Menschen, die Geflüchtete ohne Aufenthaltsbewilligung unterstützen, sei es nur mit einem Dach über dem Kopf.

Mit der Hilfe von Amnesty International und unter zahlreichen Solidaritätsbekundungen erhob Anni Lanz im Dezember 2018 beim Bezirksgericht Brig Einspruch gegen den Strafbefehl. Der Richter mass dem humanitären Motiv Lanz' im Gerichtssaal keine Wichtigkeit bei und liess sie abblitzen. Im August 2019 wurde ihre Beschwerde auch vom Walliser Kantonsgericht abgewiesen und so landete der Fall im August 2020 vor der höchsten Schweizer Instanz. Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte ebenfalls, dass die Motivation für Lanz’ Handeln aus Sicht des Gesetzes nicht relevant sei. Keines der drei Gerichte wollte sich mit der (Un)rechtmässigkeit des Rückschaffungsentscheides des afghanischen Asylsuchenden befassen.

Nicht nur in der Schweiz werden Menschenrechtsverteidiger*innen zu Verbrecher*innen erklärt. In verschiedenen Ländern europa- und weltweit wird Solidarität kriminalisiert. Doch die Zivilgesellschaft wehrt sich gegen diese Politik – mit Erfolg; in verschiedenen Ländern wurde das Solidaritätsdelikt mittlerweile abgeschafft. Auch hierzulande setzten Anni Lanz und die im Zuge ihres Prozesses lancierte Kampagne «Frei» die Politik unter Zugzwang. Zwar fand eine parlamentarische Initiative, die den entsprechenden Gesetzespassus abzuschaffen wollte, im Nationalrat keine Mehrheit. Dennoch hat die Zivilgesellschaft eine nachhaltige Debatte um das Solidaritätsdelikt entfacht, die im Herzen der Gesellschaft angekommen ist.

Ausführlichere Informationen zu diesem Fall und zur Problematik der Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger*innen finden Sie hier auf unserer Informationsplattform.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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