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Hans Glor

«Man kann jetzt sagen, es handle sich bei diesem Entscheid um ein Detail, aber es geht um ein Prinzip - das Prinzip der Gleichbehandlung. Und das ist doch das A und O einer gerechten, demokratischen Schweiz.»

                                             

Bis nach Strassburg im Kampf gegen Diskriminierung

Hans Glor konnte es nicht fassen, als das Bundesgericht 2004 die Beschwerde seines Sohnes ablehnte: Der junge Mann wollte trotz seiner Diabetes Militärdienst leisten, wurde aber für untauglich erklärt und zu einer Wehrpflichtersatzabgabe verpflichtet. Gegen dieses Unrecht kämpfte der Vater bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dank diesem Entscheid haben heute leicht behinderte Männer die Wahl zwischen Ersatzzahlungen oder Militärdienst.


Sein Sohn steckte 1997 mitten in der Ausbildung zum Lastwagenmechaniker und freute sich darauf, im Militärdienst einen Beitrag zu leisten. Da erreichte ihn die Diagnose Diabetes. Es war das Aus für seinen Traum, Lastwagenfahrer zu werden und die Rekrutenschule zu besuchen. Denn im Militär war für den Diabetiker kein Platz und auch nicht im Zivildienst. Die Behörden verpflichteten den Zürcher anschliessend, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu bezahlen, obwohl er Militärdienst leisten wollte.

«Mein Sohn freute sich, im Militär einen Beitrag für unsere Schweiz zu leisten. Schliesslich durfte er nicht dienen, sollte aber Wehrpflichtersatz bezahlen, das empfanden wir als unfair.»

Hans Glors Sohn schrieb viele Briefe, sogar an den damaligen Bundesrat Schmid, leider erfolglos. Das Bundesgericht wies die Beschwerde mit Verweis auf die gültige Praxis ab, wonach nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40 Prozent von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen seien. Sein IV-Grad sei indessen tiefer als 40 Prozent, so das Gericht.

«Als ich beschloss, den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter zu ziehen, sagten alle, ich sei total verrückt. Aber der Gerichtshof kann Unrecht grade biegen, wenn in der Schweiz alle Stricke reissen.» Hans Glor erkundigte sich im Internet, wie er vorgehen muss. Mit Erfolg: Die Richterinnen und Richter in Strassburg kamen 2009 zum Schluss, dass es möglich sein sollte, leicht behinderten Personen entweder in der Armee eine Funktion anzubieten, die sie trotz ihrem Gebrechen ausüben können, oder sie aber zum Zivildienst zuzulassen.

Das Gericht bestätigte, was Hans Glor immer gewusst hatte: Die Ersatzpflicht war diskriminierend. «Man kann jetzt sagen, es handle sich bei diesem Entscheid um ein Detail, aber es geht um ein Prinzip - das Prinzip der Gleichbehandlung und das ist doch das A und O einer gerechten, demokratischen Schweiz.» Sein Sohn war gegenüber zweier Gruppen diskriminiert worden: Männer mit erheblichen Behinderungen, die keine Ersatzabgabe bezahlen. Und gegenüber Männern, die aus Gewissensgründen alternativ Zivildienst leisten. Die Schweiz musste aufgrund des Urteils die Praxis ändern und bietet nun Menschen mit leichter Behinderung Alternativen innerhalb des Militärs.

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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