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Daniel Monnat

«Meine Reportage «Die verlorene Ehre der Schweiz» wurde von den Schweizer Behörden nach einer Beanstandung unzufriedener Fernsehzuschauer zensuriert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin eine Einschränkung meiner freien Meinungsäusserung und hob diese Zensur auf.»

                                                                                                                           

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt das fragile Gut der Meinungsäusserungsfreiheit

Daniel Monnat, Journalist bei Television Suisse romande, realisierte 1997 einen Dokumentarfilm über die Haltung der Schweiz zu Nazideutschland während des Zweiten Weltkriegs. Dieser wurde im März  1997 – zeitgleich mit der Krise um die nachrichtenlosen jüdischen Konten auf Schweizer Banken – in der Sendung «Temps présent» ausgestrahlt und löste zahlreiche Reaktionen aus. Es erfolgte eine Klage bei der unabhängigen Schweizerischen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI. Die Kläger lasteten Daniel Monnat an, eine «einseitige, voreingenommene und unrealistische Reportage» erstellt zu haben, was dieser bestreitet. «Die Schlussfolgerungen der Sendung beruhen auf den Forschungen der besten Spezialisten der neueren Schweizer Geschichte und auf Dokumenten anerkannter Archive, also auf Tatsachen und nicht auf Interpretationen», erklärt Daniel Monnat. Dennoch wurde die Zweitausstrahlung der Sendung vom 24. Oktober 1997 verboten. «Die Verurteilung meines Dokumentarfilmes: ‹Die verlorene Ehre der Schweiz› zeigt auf, dass sogar ein demokratisches Land Zensur anwenden kann. Hierzu genügen einige wenige Kriterien: Eine leidenschaftliche Diskussion beim Publikum und ein emotionales Thema, bei welchem sich das Land angegriffen fühlt. Diese Bedingungen waren zur Zeit der Ausstrahlung meines Dokumentarfilmes gegeben», bestätigt der Journalist.

Nachdem er alle Rekursmöglichkeiten in der Schweiz ausgeschöpft hatte, wandte sich Daniel Monnat an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser entschied einstimmig, dass seine Meinungsäusserungsfreiheit verletzt wurde, und hob das Verbot am 21. September 2006 auf. Von diesem Datum an konnte die Reportage wieder frei verbreitet werden. «Hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Verbot nicht aufgehoben, so wäre nicht nur diese Reportage definitiv zensuriert geblieben. Ich und andere Journalisten der öffentlich-rechtlichen Anstalten hätten auch nicht mehr auf seriöse und kritische Weise über die Schweizer Geschichte recherchieren können», erklärt Daniel Monnat.

«Hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Verbot nicht aufgehoben, so wäre nicht nur diese Reportage definitiv zensuriert geblieben. Ich und andere Journalisten der öffentlich-rechtlichen Anstalten hätten auch nicht mehr auf seriöse und kritische Weise über die Schweizer Geschichte recherchieren können.»

Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Vor dem Strassburger Gerichtshof machte Daniel Monnat geltend, die Schweizer Behörden verhinderten die Ausübung seiner Urheberrechte, da es ihm verunmöglicht werde, seine Reportage, auf welche Art auch immer, zu veröffentlichen. Die Sendung sei «rechtlich gesperrt», was einer totalen Zensur entspreche. Dies wertete der Autor als eine schwere Verletzung seiner Meinungsäusserungsfreiheit, die durch keine höheren Interessen zu rechtfertigen sei. Am 21. September 2006 bestätigte der Gerichtshof  für Menschenrechte einstimmig, dass Daniel Monnats Meinungsfreiheit  (Art.10 EMRK) verletzt wurde. Das Gericht stellte fest, die Reportage beruhe auf seriösen historischen Recherchen. Es hielt die vom Schweizer Bundesgericht aufgeführten Gründe nicht für stichhaltig und ausreichend, um die gegen den Autor eingereichten Beschwerden gutzuheissen. Die Beschwerdegutheissung habe zu einer Art Zensur geführt, um Daniel Monnat künftig daran zu hindern, auf eine solche Weise Kritik zu äussern. Dieser Sieg des Klägers vor dem Strassburger Gerichtshof hebt die vorangehenden Verbote auf. «Die verlorene Ehre der Schweiz» darf wieder frei verbreitet werden.

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
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