07.03.2022
Das Beschwerdeformular sowie die notwendigen Beilagen sind per Post an folgende Adresse zu schicken:
The Registrar
European Court of Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg Cedex
Beschwerden können nur schriftlich per Post, nicht aber elektronisch, telefonisch oder per Fax eingereicht werden. Nur die korrekte und vollständige postalische Einreichung der Beschwerde unterbricht die Beschwerdefrist.
Der EGMR nimmt keine telefonischen Anfragen im Zusammenhang mit einer Beschwerde oder einem Beschwerdeverfahren entgegen. Sofern der Gerichtshof weitere Dokumente benötigt, nimmt er mit dem/der Beschwerdeführer*in bzw. dessen/deren Vertreter*in selbst Kontakt auf.
Anfragen des Gerichtshofs müssen innert der gesetzten Frist beantwortet werden. Andernfalls kann eine Beschwerde zurückgewiesen und vernichtet werden.
Nach Einreichung einer vollständigen Beschwerde kann der/die Beschwerdeführer*in eine Antwort erhalten, wonach die Kanzlei die Eröffnung einer Akte bestätigt. Im sämtlichen darauffolgenden Schriftverkehr ist die Aktennummer anzugeben.
Nach Einreichung einer nicht vollständigen Beschwerde wird die Beschwerdeführer*in benachrichtigt. Die Beschwerde muss innert der Beschwerdefrist vollständig neu eingereicht werden.
kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin
marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr