Das Menschenrecht auf einen wirksamen Rechtsschutz ist auch in der Schweiz nicht immer garantiert. Zahlreiche Hürden hindern Menschen an der Einforderung ihrer Rechte. Mit dem Projekt «Zugang zum Recht» soll ein konkretes Beratungs- und Unterstützungsangebot geschaffen werden, welches diese Hindernisse beseitigt und die Vernetzung von Betroffenen, Anwält*innen, NGOs und Fachstellen vorantreibt. Das Projekt entstand aus der Fusion von humanrights.ch und Schutzfaktor M.
Teilprojekte
- Teilprojekt «Monitoring des Zugangs zum Recht»
- Teilprojekt «Triage: Vermittlung von (Rechts)beratung»
- Teilprojekt «Niederschwellige Rechtsberatung für Gefangene»
- Teilprojekt «Tagung Praxis des Menschenrechtsschutzes»
- Teilprojekt «Strategische Prozessführung»
In einem ersten Schritt werden die beiden letztgenannten Teilprojekte realisiert, da nicht genügend Gelder für das gesamte Projekt generiert werden konnten. Längerfristig bleibt das Ziel bestehen, die Finanzierung und damit die Realisierung aller Teilprojekte zu ermöglichen.
Finanzierung
Drastische Verschärfung des Zürcher Sozialhilferechts
Einsatz für die Meinungsäusserungsfreiheit

Das revidierte Berner Polizeigesetz

Rassistisches Profiling – Wa Baile
Sechs Wochen Vaterschaftsurlaub

Verschärfung des Sozialhilferechts
Berner Polizeigesetz wird korrigiert
«Zugang zum Recht – accès à la justice»: die Erwartungen sind gross
Zugang zum Recht – für Gefangene versperrt
kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin
marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr