15.11.2023
Die Schweiz anerkennt die Zuständigkeit mehrerer UN-Ausschüsse zur Entgegennahme und autoritativen, aber nicht rechtsverbindlichen Beurteilung sogenannter «individueller Mitteilungen». Diese «individuellen Mitteilungen» werden häufig auch als «Individualbeschwerden» oder einfach nur als «Beschwerden» bezeichnet. Damit kann eine Person oder unter gewissen Umständen auch eine Gruppe von Personen eine Verletzung von bestimmten, in den einschlägigen Menschenrechtsverträgen anerkannten Rechten durch die Schweiz geltend machen. Diese UN-Ausschüsse bestehen aus einer bestimmten Anzahl unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen. Sie werden von den Vertragsstaaten für eine festgelegte und erneuerbare Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Übersicht über die verschiedenen UN-Ausschüsse sowie der wichtigsten Dokumente
Datenbank zur Rechtsprechung der verschiedenen UN-Ausschüsse
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