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Neues Video-Tutorial: Strategische Prozessführung an die UN-Ausschüsse mit Fokus auf den Kinderrechtsausschuss

07.05.2024

Die UN-Ausschüsse überwachen die Einhaltung von internationalen Menschenrechtsabkommen. Damit eine Individualbeschwerde einer betroffenen Person vor einem UN-Ausschuss zugelassen wird, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Ein von humanrights.ch durchgeführter Workshop mit dem Menschenrechtsexperten Boris Wijkström von Caritas zeigt zentrale Aspekte dieser Zulässigkeitsvoraussetzungen auf und gibt wertvolle Hinweise für die Praxis.

Die Schweiz anerkennt die Möglichkeit sogenannter «individueller Mitteilungsverfahren» vor fünf verschiedenen UN-Ausschüssen: dem Ausschuss gegen Folter, dem Kinderrechtsausschuss, dem Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung, dem Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau und dem Ausschuss über das Verschwindenlassen. Diese überwachen die Umsetzung der ihnen zugrunde liegenden Menschenrechtsabkommen in der Schweiz, unter anderem im Rahmen sogenannter «individueller Mitteilungsverfahren». Ist eine Person der Meinung, ihre Menschenrechte aus einem dieser Abkommen seien auch nach Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe nicht vor einer Verletzung geschützt worden, kann sie diese beim thematisch zuständigen Ausschuss in einer individuellen Mitteilung geltend machen.

Im letzten November führte die Anlaufstelle für strategische Prozessführung von humanrights.ch einen Workshop mit Boris Wijkström zur strategischen Prozessführung vor den UN-Ausschüssen durch. Boris Wijkström ist ein Menschenrechtsanwalt, der aufgrund seiner Tätigkeit als Verantwortlicher für strategische Prozessführung bei Caritas und vormaliger Direktor des Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrantes (CSDM) grosse Erfahrung mit Verfahren vor den UN-Ausschüssen hat.

Der Workshop behandelte anhand eines Fallbeispiels vor dem UN-Kinderrechtsausschuss die entscheidende Frage, unter welchen Voraussetzungen Parteien zu einer Individualbeschwerde vor einem UN-Ausschuss zugelassen werden (Zulässigkeitsvoraussetzungen, Admissibility).

Boris Wijkström wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Regelfall nur jene individuellen Mitteilungen zugelassen werden, die den innerstaatlichen Instanzenzug vollständig ausgeschöpft haben. Dabei zeigte Boris Wijkström Möglichkeiten auf, wie Individuen trotz fehlender ausdrücklicher Geltendmachung einer Verletzung des Kinderrechtsabkommens vor innerstaatlichen Instanzen an den UN-Kinderrechtsausschuss gelangen können. Der Workshop gibt wertvolle Hinweise darauf, wie die Rechte eines Kindes auf rechtliches Gehör, auf Rehabilitation und auf Privat- und Familienleben in solchen Konstellationen erfolgreich vor dem UN-Kinderrechtsausschuss geltend gemacht werden können.

Die Aufzeichnung des Workshops (auf Englisch) ist auch auf dieser Seite frei verfügbar.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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