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Hintergrund der Anlaufstelle

Die Anlaufstelle für strategische Prozessführung ist das erste von mehreren Teilprojekten, das im Rahmen des Themenschwerpunktes «Zugang zum Recht» umgesetzt wird. Ziel ist, Menschen – v.a. besonders vulnerable Personengruppen – bei der Einforderung ihrer Rechte zu unterstützen sowie Lücken im Menschenrechtsschutz zu schliessen. Mit strategischen Prozessen wird ein konkreter Beitrag zur Rechtsdurchsetzung in Einzelfällen geleistet und mittels neuen Leitentscheiden die allgemeine Rechtspraxis verändert.
Das Instrument der strategischen Prozessführung hat sich in den USA und anderen Ländern bereits institutionalisiert und bewährt. In der Schweiz werden immer wieder von NGOs, engagierten Anwält*innen und Bürger*innen strategische Prozesse geführt, wobei dies bislang vor allem Einzelinitiativen waren. Es fehlt jedoch sowohl an Sensibilisierung dafür wie auch an Strukturen zur Unterstützung strategischer Prozesse. Hier setzt die Anlaufstelle an: Sie möchte strategische Prozessführung vermehrt sichtbar und bekannter machen, konkrete Prozesse begleiten und die Vorgehensweise langfristig institutionalisieren.

Tätigkeiten der Anlaufstelle

Seit Projektstart anfangs 2020 mit einem Kleinprojekt wird die Infrastruktur der Anlaufstelle im Bereich der Dokumentation und Kommunikation aufgebaut. Sie wird – entsprechend den vorhandenen Ressourcen – laufend ausgebaut. Nach Abschluss der Pilotphase von 2020 – 2022 soll die Anlaufstelle folgende Tätigkeiten übernehmen:

Dokumentation und Kommunikation

Organisation einer jährlichen Tagung ab 2021

  • Wiederkehrende Plattform zum Austausch und Vernetzung von Anwält*innen, Fachstellen, NGOs, Wissenschaft und Behörden
  • Möglichkeit zur Professionalisierung und Spezialisierung der Teilnehmenden im Bereich strategischer Prozessführung

Begleitung von strategischen Prozessen

  • Unterstützung bei der Identifikation von geeigneten Rechtsfällen für strategische Prozesse
  • Erarbeitung einer individuellen Fallstrategie
  • Vernetzung mit Anwält*innen und Fachpersonen, Koordination und Beratung
  • Unterstützung bei der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Grundsätze bei der Begleitung von Fällen

Die Anlaufstelle bezieht sich bei der Dokumentation und Begleitung strategischer Prozesse auf folgende Grundsätze:
  • Die Anlaufstelle befasst sich ausschliesslich mit Prozessen, welche die Stärkung oder Verteidigung von Menschenrechten zum Inhalt haben. Fälle in anderen Rechtsgebieten können nicht unterstützt werden.
  • Die Anlaufstelle setzt sich nur mit Fällen auseinander, die ihren Ursprung in der Schweiz haben. Internationale Fälle können aus Ressourcengründen nicht behandelt werden.
  • Die Anlaufstelle führt selbst keine strategischen Prozesse, sondern begleitet diese. humanrights.ch ist also nie Stimmführerin in einer Kampagne zu einem strategischen Prozess.
  • Die Ethik der Prozessführung verbietet es, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu instrumentalisieren und die Interessen der Allgemeinheit über diejenigen der Betroffenen zu stellen. Anwält*innen von Betroffenen haben eine ethische Verpflichtung, die Interessen ihrer Klient*innen konsequent und ohne Ausnahme als oberste Priorität zu verteidigen.

Finanzierung

Um die Unabhängigkeit zu wahren, ist die Anlaufstelle auf Spenden angewiesen. Spenden Sie jetzt oder werden Sie Gönner*in und bezahlen einen jährlichen Beitrag.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
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