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Vorsorgliche Massnahmen beim UNO-Ausschuss für Frauenrechte (CEDAW)

Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll über ein Individualbeschwerdeverfahren am 29. September 2008 ratifiziert. Durch das Fakultativprotokoll werden Einzelpersonen ermächtigt, Beschwerden über Verletzungen der in dem Übereinkommen niedergelegten Rechte an den UNO-Frauenrechtsausschuss zu richten. Allerdings müssen dafür erst einmal die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft werden. Der Ausschuss kann sodann von sich aus Untersuchungen veranlassen, wenn zuverlässige Hinweise auf schwere oder systematische Verletzungen einzelner Rechte durch einen Vertragsstaat vorliegen. Alle Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Verfahren sind auf der Seite des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte abrufbar. Bis heute hat der UNO-Frauenrechtsausschuss keine Individualbeschwerde gegen die Schweiz gutgeheissen.

Im Folgenden werden die vom Frauenrechtsausschuss gewährten vorsorglichen Massnahmen (interim measures CRC) aufgelistet:


2022 - A.N.N. v. SWITZERLAND (CEDAW)

15.12.2022

Eckdaten zum Fall Burundische Staatsangehörige im Alter von 31 Jahren Rückkehr in einen Dublinstaat (Kroatien) Die Beschwerdeführerin hat wiederholt sexuelle Gewalt erlebt, Zugang zu med. Behandlung wurde ihr trotz schwerer Krankheit verwehrt und sie wurde unmenschlicher...

2022 - F.A. v. SWITZERLAND (CEDAW)

30.05.2022

Eckdaten zum Fall Afghanische Staatsangehörige im Alter von 29 Jahren Rückkehr in einen Dublinstaat (Kroatien) sexuelle Gewalt, unmenschliche Behandlung Art. 1 CEDAW, Art. 2(c),(d),(e),(f) CEDAW, Art. 3 CEDAW, Art. 12 CEDAW, Art. 14 CAT Zuständiger Kanton:...

2021 - A.K. et al. v. SWITZERLAND (CEDAW)

22.03.2021

Eckdaten zum Fall Afgahnische Staatsangehörige (Mutter 25 Jahre alt, Vater 28 Jahre alt, Kinder 3 und 1 Jahre alt) Rückkehr in einen Dublinstaat (Kroatien) sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt  (SGBV), unmenschliche Behandlung, kein Zugang zu medizinischer Versorgung Art....

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
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Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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